7 Dinge für die erste Wohnung
7 Dinge für dieerste Wohnung
- NWas eine eigene Wohnung kostet
- NFinanzielle Unterstützung
- NWohnungssuche und -besichtigung
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Hallo ich bin Christoph
– Christoph Wiemer
7 Dinge für deine Checkliste zum Auszug
Ob der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung, der Beginn des Studiums oder der Wunsch, mit dem Partner zusammen zu leben: Irgendwann zieht jeder von zu Hause aus und startet in einen neuen Lebensabschnitt. Die erste eigene Wohnung bedeutet für junge Menschen eine bisher unbekannte Freiheit, verlangt aber auch jede Menge Verantwortungsbewusstsein. Damit dein Weg in die Unabhängigkeit nicht holprig wird, findest du in Erstewohnung-Ratgeber.de deinen persönlichen Begleiter für die Zeit vor, während und auch nach deinem Umzug.
Damit dein Umzug gelingt und du dich möglichst stressfrei in deinem neuen Domizil einleben kannst, orientierst du dich idealerweise an einer Art Checkliste. Arbeite diese 7 Dinge, die für die erste Wohnung wichtig sind, ab und du wirst sehen: Der Schritt in deine erste eigene Wohnung ist einfacher, als dir vielleicht der eine oder andere in der Vergangenheit weismachen wollte:
1. Finanzielle Unterstützung für die erste Wohnung
Wie so oft im Leben sind auch mit der ersten Wohnung Kosten verbunden, die erst einmal finanziert werden müssen. Im Idealfall bist du in der Lage, alle anfallenden Ausgaben von der einmaligen Hinterlegung der Kaution bis zur regelmäßigen Zahlung der Miete eigenständig zu stemmen. Benötigst du finanzielle Unterstützung, können oder wollen dir deine Eltern aber nicht helfen, musst du deine erste eigene Wohnung keineswegs aufgeben. Es existieren mehrere Wege, wie sich junge Mieter finanziell unterstützen lassen können.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kannst du erhalten, wenn du deine erste Ausbildung startest und aus diesem Grund in deine erste eigene Wohnung ziehst. Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – sollte erfolgreich sein, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- $Es muss sich um deine Erstausbildung handeln, unter die auch ein duales Studium fallen kann.
- $Dein Einkommen ist zu gering, um alle Ausgaben zu decken.
- $Dein bisheriger Wohn- ist vom künftigen Ausbildungsort zu weit weg, weshalb du umziehen musst.
BAföG
Auszubildende an einer weiterführenden Schule und Studierende können finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen. Auch hier gibt es gewisse Voraussetzungen:
- $Dein Einkommen und Vermögen sind zu gering.
- $Deine Eltern sind nicht in der Lage, dich finanziell zu unterstützen.
- $Du musst an einer weiterführenden Schule oder Hochschule immatrikuliert sein.
- $Du bist nicht älter als 30 Jahre.
- $Du ziehst zum sonst zu weit entfernten Ort deiner Ausbildung.
Wohngeld
Kannst du deine Miete nicht bezahlen, hilft dir möglicherweise das als Mietzuschuss konzipierte Wohngeld weiter. Du kannst es bei deiner Wohngeldbehörde beantragen, sofern du die Voraussetzungen für die BAB oder Leistungen nach dem BAföG nicht erfüllst. Falls du beispielsweise in deinem Studium eine andere Fachrichtung eingeschlagen, dich für ein berufsbegleitendes Studium eingeschrieben oder eine Zweitausbildung gestartet hast, könntest du Anspruch auf Wohngeld haben.
Kindergeld
Kindergeld zahlt die Familienkasse für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr. Ausgedehnt werden kann das Ganze bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Dabei kann es sich auch um eine zweite Ausbildung handeln. Zivil- und Wehrdienst wirken sich so aus, dass die Grenze nach hinten verschoben wird. Lebst du in deiner eigenen Wohnung, kannst du dir das Kindergeld direkt auf dein Konto überweisen lassen.
2. Das kostet eine eigene Wohnung
Wie kostspielig deine erste eigene Wohnung wird, lässt sich natürlich nicht pauschal sagen. Bisher hast du sicherlich bei deinen Eltern gelebt, wo du dir um Kostenfaktoren wie Miete, Nebenkosten, Internet, Strom oder Rundfunkbeitrag keine Gedanken machen musstest. Nun aber ist es an dir sicherzustellen, die Kosten für deine erste Wohnung begleichen zu können.
Daher solltest du gleich zu Beginn deiner Planung alle wahrscheinlichen Ausgaben rund um deine Wohnung auflisten und mit dem dir zur Verfügung stehenden Einkommen abgleichen. Deine Kostenplanung kann für den Anfang lediglich grob ausfallen. Hier kommt eine Auflistung mit den gängigen Kosten, die mit dem Einzug und Leben in deiner ersten Mietwohnung verbunden sind:
Kaltmiete: Anzahl Quadratmeter mal Quadratmeter-Preis (durchschnittlich um die 6 Euro, von Ort zu Ort unterschiedlich) ✅ 360 Euro für eine 60 m² große Wohnung
Nebenkosten: u. a. Warmwasser, Heizung, Abwassergebühren, Beleuchtung und Hausmeister ✅ 100 Euro
Strom: Singlehaushalt 1300 bis 2000 kWh, ✅ ungefähr 40 Euro monatlich
Telekommunikation: TV, Internet, Rundfunkbeitrag ✅ 50 Euro
Ersteinrichtung: Möbel, Einbauküche, elektrische Geräte, etc. ✅ 1500 Euro
Umzugs- und Renovierungskosten: ✅ 500 Euro
Mobilität: eigenes Auto oder Bus/Bahn-Nutzung via Schüler-/Studententicket ✅ 150 Euro im Jahr
Mietkaution: 2 bis 3 Monatskaltmieten ✅
Versicherungen: Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Zahnzusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung ✅ mehrere hundert Euro im Jahr
Lebenshaltungskosten: ✅ 250 bis 350 Euro monatlich
Manche dieser Posten sind optional und belasten dein Budget somit nicht zwingend. So sind Versicherungen keineswegs Pflicht, wenn du in deine erste Wohnung ziehst. Zudem hängen manche Ausgaben von deinem individuellen Bedarf und Verhalten ab: Benötigst du viel Strom, zahlst du auch mehr. Gibst du viel Geld für Lebensmittel, Freizeit und Kleidung aus, steigen die Kosten entsprechend.
Durch Gutscheine, Boni und Neukundenrabatte lassen sich hier und da attraktive Einsparungen erzielen, beispielsweise durch regelmäßige Stromanbieterwechsel. Auch bei der Ersteinrichtung können sich deine Ausgaben erheblich verringern, wenn du auf Second-Hand-Möbel setzt oder die Einbauküche bereits vorhanden ist. Letztlich können die genannten Beträge nur grobe Schätzungen sein.
3. Wohnungssuche und Besichtigung
Nachdem du das dir zur Verfügung stehende Geld mit den Kosten für deine erste Wohnung gegenübergestellt und eine ausführliche Kostenplanung erstellt hast, kannst du deine erste eigene Wohnung suchen. Nun weißt du, wie viel deine neue Unterkunft maximal kosten darf. Die Finanzen geben den Rahmen vor, sollten aber niemals alleiniges Entscheidungskriterium für oder gegen eine Mietwohnung sein. Vielmehr musst du dich in deinen künftigen vier Wänden wohlfühlen, weshalb du dir Fragen wie diese stellen solltest:
- $Möchte ich alleine wohnen, mit meinem Partner oder in einer WG?
- $Wie viele m² brauche ich und in welchem Stockwerk soll die Wohnung liegen?
- $Benötige ich einen Keller, einen Balkon, eine Terrasse und einen Garten?
- $Brauche ich eine Garage oder einen Parkplatz?
- $Möchte ich eine Dusche oder Badewanne im Bad?
- $Ist die Haltung eines Haustieres erlaubt?
- $Wie ist es um die Infrastruktur bestellt (ÖPNV/Verkehrsanbindung, Einkaufen, etc.)
- $Schnitt/Raumaufteilung
- $Kratzer im Boden
- $Defekte Teile wie Türklinken
- $Schimmel
- $Störende Geräusche (Garagen/Straße/Schule direkt vor den Fenstern, dünne Wände)
- $Nachbarn
- $allgemeiner Zustand der Wohnung
4. Wohnungssuche und Besichtigung
Hast du dich für eine Wohnung entschieden und gibt dir der Vermieter die Zusage, musst du nur noch den Mietvertrag unterschreiben. Auch wenn du dich auf deine erste eigene Wohnung freust und dort unbedingt einziehen möchtest: Lies dir den Mietvertrag sorgsam durch. Das solltest du wissen:
- $Die Kündigungsfrist liegt normalerweise bei 3 Monaten
- $Als Kaution dürfen maximal 3 Monatskaltmieten verlangt werden
- $Instandhaltungs- und Verwaltungskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden, nur gewisse Nebenkosten
- $Renoviert werden muss nur unter bestimmten Bedingungen
5. Ersteinrichtung planen
Wie umfangreich Mieter die Ersteinrichtung planen müssen, hängt insbesondere davon ab, was tatsächlich benötigt wird. Möglicherweise ist deine erste Wohnung bereits komplett oder teilweise eingerichtet, so dass du nur noch punktuell Möbel brauchst. Eine enorme Ersparnis stellt eine bereits vorhandene Einbauküche dar.
In der Regel sind es keineswegs offensichtliche Möbel wie Schränke, Bett, Tische und Stühle, an die nicht gedacht wird. Häufig vermissen Mieter erst etwas, wenn sie es benötigen. Denke daher schon vor dem Einzug in deine erste eigene Wohnung beispielsweise an diese Utensilien und Geräte für Küche und Bad:
- $Pfannenwender
- $Geschirr
- $Besteck
- $Küchenhandschuhe und -waage
- $WC-Bürste
- $Duschvorhang
- $Badteppich
- $Staubsauger
- $Kaffeemaschine
- $Wasserkocher
Mit Blick aufs Waschen und Putzen sind Eimer, Reinigungsmittel, Lappen, Schwämme, Wäschekorb und -ständer, Bügeleisen sowie natürlich eine Waschmaschine essenziell. Und nicht zu vergessen: Ab jetzt solltest du immer auf kleinere Reparaturen und Ausbesserungen gefasst sein. Mit einem Werkzeugkoffer machst du deshalb alles richtig. Diese Werkzeuge und Utensilien solltest du von Anfang an in deiner ersten Wohnung haben:
- $Zange
- $Bohrer
- $Hammer
- $Inbusschlüssel
- $Schraubenzieher
- $Teppichmesser
- $Zollstock
- $Wasserwaage
- $Dübel, Nägel und Schrauben
- $Leuchtmittel
- $Verlängerungskabel
- $Steckdosenleisten
6. Umzug organisieren
Hast du deine erste eigene Wohnung in der Tasche und auch die Ersteinrichtung in Angriff genommen, geht es an den eigentlichen Umzug. Hier hast du wie alle anderen Wohnungswechsler auch zwei Möglichkeiten: Zum einen kannst du den Umzug in deine erste Wohnung in professionelle Hände legen. Ein Umzugsunternehmen nimmt dir alles ab, was insbesondere bei einem Umzug über mehrere hundert Kilometer hinweg praktisch sein kann. Entsprechend musst du deine Umzugskosten nach oben kalkulieren.
Zum anderen – und dies ist die deutlich günstigere Alternative – lässt sich ein Umzug insbesondere über eine kurze Entfernung hinweg gut in Eigenregie organisieren. Frag deine Familie und Freunde, ob sie dir zur Hand gehen. Da es sich um deine erste eigene Wohnung handelt, musst du sicherlich nur wenige Möbel abbauen und transportieren. Vieles kaufst du neu, so dass du dir große Möbel direkt in deine neue Wohnung liefern lassen kannst.
Noch ein kleiner Ratschlag: Sieh die Hilfe anderer nicht als selbstverständlich an. Sorge daher für Speis und Trank und orientiere dich beim Umzugstermin daran, wann die meisten deiner Helfer am ehesten Zeit haben.
7. Papierkram erledigen
Mit einem Umzug allgemein, aber auch mit deinem Einzug in die erste Wohnung sind immer auch Formalia verbunden. So musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug bei der lokalen Meldebehörde mit deinem Erstwohnsitz anmelden. Du benötigst dafür eine Wohnungsgeberbestätigung, die dir dein Vermieter ausstellt. Strom erhältst du vom Grundversorger deiner Region, der jedoch meist teurer als ein alternativer Anbieter ist. Führe daher einen Strompreisvergleich durch, um günstigen Strom zu erhalten. Denke daran, einen Anbieter für Internet und TV zu beauftragen.
Vergiss zudem nicht, deine neue Adresse bei allen möglichen Ämtern und öffentlichen Stellen zu hinterlegen. Neben der Krankenkasse, dem Finanzamt und dem BAföG-Amt solltest du auch deine Bank und die Familienkasse informieren. Stelle auch einen Nachsendeantrag bei der Post, damit keine Post verloren geht und in deiner ersten eigenen Wohnung ankommt. Falls du nicht die Bedingungen erfüllst, dich befreien zu lassen, musst du künftig auch den Rundfunkbeitrag zahlen. Früher als GEZ bekannt, wird dich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice von selbst anschreiben, falls du dich nicht eigenständig meldest.