Wenn Ihr eure erste Wohnung endlich euer Eigen nennen könnt und die vielen formellen Auflagen wie Mietvertrag, Kaution, Fälligkeiten und Schönheitsreparaturen geklärt sind, kommt es bei vielen jungen Menschen spätestens beim Erhalt der ersten Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung oder des Vermieters zu Unklarheiten und Unsicherheiten. Viele Vermieter bedienen sich nämlich einer professionellen Hausverwaltung, die die Abrechnungen für Sie erledigt.

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Kaum einer weiß wie man mit dieser Abrechnung umzugehen hat, welche Besonderheiten es zu beachten gibt und wie man diese überhaupt auf Richtigkeit prüfen kann. Doch die Prüfung kann sich lohnen, denn nach aktuellen Auswertungen sind 88% aller Nebenkostenabrechnungen nicht korrekt. Ein erhebliches Einsparpotenzial wenn man weiß wonach man suchen muss.

Formell greift bei der Betriebskostenabrechnung die Betriebskostenverordnung (abk. BetrKV), die genau regelt, welche Kosten vom Vermieter als Nebenkostenart auf den Mieter umgelegt werden können. Wer es genau wissen möchte, gleicht die in dieser Verordnung mit seiner erhaltenen Abrechnung ab. Mit ein paar Tipps, die wir hier für euch zusammenstellen, könnt Ihr mit ein paar kurzen Blicken überprüfen, ob das, was abgerechnet und zu euren Lasten berechnet wird auch wirklich korrekt ist.

Besonderheiten in der Nebenkostenabrechnung erkennen

Als erstes solltet Ihr auf den Sammelposten „Hausmeisterkosten“ schauen, denn hier werden oft Leistungen mit erfasst, die im Grunde keine laufenden Kosten sind sondern als Instandsetzung gelten. Hierfür gelten nämlich andere Vorschriften.

Sofern eine Umlage aller Nebenkosten auf Basis einer monatlichen Vorauszahlung vereinbart wurde, muss euch die Hausverwaltung alle Positionen exakt aufschlüsseln, denn nur tatsächlich Angefallenes darf abgerechnet werden.

Nach Hinweis von unserer Hausverwaltung in Hannover gibt es die Notwendigkeit allerdings nicht, wenn Ihr mit eurem Vermieter eine sogenannte Nebenkostenpauschale inkl. Hausmeisterkosten vereinbart habt (Quelle: http://www.hgm-hannover.de/hausverwaltung/). Hier also nochmal genau in den Mietvertrag schauen. Schaut euch daher in der Nebenkostenabrechnung genau diesen Punkt an und gleicht diese mit den wirklich abrechenbaren und umlagefähigen Nebenkosten ab. Zumindest was Instandsetzungs- und Instandhaltungstätigkeiten betrifft, hat der Gesetzgeber hier klar einen Riegel vorgeschoben. Umlagefähige Hausmeisterkosten sind zum Beispiel:

  • Austausch Glühbirnen, Dichtungen, Ventile
  • Haustechnik kontrollieren
  • Handwerker kontrollieren und abnehmen
  • Hauptzähler ablesen
  • laufende Reinigungstätigkeiten, Streudienst

Dagegen skeptisch solltet Ihr werden, wenn Ihr folgende Posten in der ersten Nebenkostenabrechnung findet:

  • Durchführung der Wohnungsübergabe
  • Wohnungsbesichtigungen
  • Lieferungen bestellen

Hier loht es genau hinzuschauen -Versicherungen, Wartungskosten, Verwaltung

Auch bei diesen Positionen lohnt sich das genauere Hinschauen, denn nicht alle Versicherungskosten sind umlagefähig. So muss der Vermieter nämlich Grundsteuer, Grundstückshaftpflicht und Gebäudeversicherung selber tragen und kann diese nicht auf den Mieter umwälzen.

Auch eine Rechtschutzversicherung des Vermieters, Ausgaben für die Verwaltung, Kontoführungsgebühren oder Modernisierungskosten gehören nicht eine Nebenkostenabrechnung und können sofort erkannt werden.

Auch ein Blick auf den sogenannten Verteilungsschlüssel kann Sinn machen. Denn nur 50-70% der Kosten für Heizung und Warmwasser sind nach Verbrauch anrechenbar. Der Rest nach Wohnfläche zu berechnen. Hierbei entstehen regelmäßig Fehler.

Es lohnt sich also, auch wenn Abrechnungen nicht immer Spaß bedeuten, den einen oder anderen Blick hineinzuwerfen. Ihr müsst nicht alles Cent für Cent nachrechnen, aber anhand ein paar Ansatzpunkte sind die häufigsten Fehler schnell zu enttarnen und Ihr spart bares Geld.

Bildquelle © Marco2811 / fotolia.com

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