Eine Mietkautionsbürgschaft verschaffen Mietern beim Umzug einen Liquiditätsvorteil. Doch nicht immer ist sie vorteilhaft. Auch Vermieter sollten ein paar Dinge beachten. Mehr Geld für neue Möbel, Schonung der Ersparnisse oder eingesparte Dispozinsen – die Argumente für Mieter sind durchaus gegeben. Doch nicht alle Umzügler profitieren tatsächlich.
1800 Euro Kaution mussten die Meiers bei ihrem Umzug nach Stuttgart an ihren Vermieter zahlen. Dabei ist die Wohnung gar nicht mal besonders geräumig oder exklusiv. Steigende Mieten in Ballungsräumen sorgen dafür, das auch die Kautionssumme entsprechend anwächst. Hinzu kommen noch etwa 1200 Euro Provision an den Makler, 900 Euro gingen an das Umzugsunternehmen. Die betagte Küche der alten Wohnung mussten die Meiers zurücklassen, denn diese hätte den Umbau sowie den Umzugstransport nicht überlebt. Somit muss auch eine neue Küchenzeile her – Kostenpunkt weitere 1500 Euro.
Bis die Meiers die Kaution aus ihrer alten Wohnung zurück bekommen, kann es noch einige Zeit dauern. Denn erfahrungsgemäß lassen sich Vermieter nach dem Auszug der Mieter Zeit, um eventuell verbleibende Ansprüche zu überprüfen. Die Ersparnisse der Familie sind hingegen eher überschaubar. Insgesamt klafft eine Finanzierungslücke von fast 1500 Euro. Ein Kredit kommt für sie nicht in Frage, da die Raten für das neue Auto den finanziellen Spielraum ohnehin genug einengen. Die Meiers entschließen sich, den Service einer Kautionskasse in Anspruch zu nehmen. Gegen einen Jahresbeitrag – ähnlich wie bei einer Versicherung – wird die Stellung der Mietkaution übernommen.
Gute Lösung bei knapper Kasse
Für Umzügler wie die Meiers ist die Mietkautionsbürgschaft eine gute Lösung. Denn bereits für einen vergleichsweise günstigen Jahresbeitrag von etwa 73 Euro beim günstigsten Anbieter können sie die Mietkaution für ihren Vermieter stellen. Die Umzugskasse kann somit im Ergebnis um 1727 Euro (1800 Euro Kaution abzüglich des Jahresbeitrags über 73€) entlastet werden. Der Vorteil: die Hinterlegung der Mietsicherheit wird ermöglicht, ohne dass Mieter ihr knappes Budget weiter belasten. Die übrigen Umzugskosten können die Meiers somit aus eigenen Mitteln bestreiten. ist die Familie wieder flüssig, kann der Vertrag mit der Kautionskasse schnell und problemlos gekündigt werden. Der Vermieter erhält im Austausch die Mietkaution in bar.
Ist die Kautionsbürgschaft eine Option für Erstmieter?
Auch für Erstmieter wie Berufseinsteiger oder Studenten stellt die Bürgschaft eine brauchbare Alternative dar. Denn schließlich geht für die Erstausstattung der Wohnung bereits viel Geld drauf. Zudem gibt es keine Kautionsrückzahlung vom Vorvermieter, welche in die Umzugsfinanzierung mit einbezogen werden kann. Zu beachten ist hierbei, dass Vermieter bei Erstmietern eher vorsichtig eingestellt sind, und zusätzliche Sicherheiten, wie eine Elternbürgschaft oder sogar eine direkte Mietverpflichtung eines solventen Familienangehörigen im Mietvertrag verlangen.
Nicht empfehlenswert bei ausreichenden Ersparnissen
Anders verhält sich die Situation bei Familie Schneider aus Dresden. Aufgrund vergleichsweise günstiger Mieten ist auch der Betrag für die Kaution mit 900 Euro recht überschaubar. Zudem haben die Schneiders vorher fleißig gespart. Mit einem Umzugsbudget von über 6000 Euro lässt sich recht komfortabel wirtschaften. In diesem Fall lohnt sich eine Bürgschaft nicht. Wer als Mieter über genug finanzielle Mittel verfügt, sollte eher auf herkömmliche Kautionsformen setzen. Auch wenn die Hinterlegung der Kautionssumme auf einem Sparbuch nicht wirklich lukrativ erscheint, stellt sich ein solventer Umzügler damit im Ergebnis besser. Zwar erscheint die Jahresgebühr einer Mietbürgschaft auf den ersten Blick nicht hoch, doch zusammen mit den anderen üblichen Fixkosten in einem Haushalt summieren sich die Ausgaben letztlich.
Vermieter kann Bürgschaft ablehnen
Zwei weitere Hürden müssen Mieter bei einer Kautionsbürgschaft noch überwinden. Stellt sich der Vermieter quer, muss die Mietkaution in bar oder auf einem Sparbuch hinterlegt werden – egal ob genug Geld da ist oder nicht. Eigentümer sind nicht zur Annahme der Bürgschaftslösung verpflichtet, sondern können der klassischen Barkaution den Vorzug geben. So sieht es der 551 im BGB vor. Auch die Bonität des Mieters wird beim Antragsverfahren überprüft, um den Vermieter vor zahlungsunwilligen Kandidaten zu schützen. Besteht in der Schufa ein negativer Eintrag, entscheidet die Kautionskasse i.d. Regel abschlägig.
Mietbürgschaft ist keine Haftpflichtversicherung
Mieter sollten bedenken, dass die Inanspruchnahme im Schadensfall nicht wie bei einer Haftpflichtversicherung funktioniert. Die Kautionskasse reguliert den Schaden zwar gegenüber dem Vermieter, holt sich jedoch das Geld später vom Wohnungsinhaber zurück. Letzterer ist daher gut beraten, den Schaden oder die Rückstände selbst zu beheben, und so die Auszahlung zu verhindern.
Darauf sollten Vermieter achten
Vermieter sollten im Schadensfall beachten, dass der Kautionskasse zunächst einige wichtige Dokumente vorgelegt werden müssen. Hierbei handelt es sich i.d. Regel um die Bürgschaftsurkunde, eine Kopie des Mietvertrages sowie falls vorhanden das Übergabeprotokoll. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, wird der Schadensfall bearbeitet. Danach geht die Auszahlung jedoch recht schnell über die Bühne. Mit einem plausiblen Nachweis, wie z.B. einer Rechnung welche die Reparatur oder Neuanschaffung eines beschädigten Gegenstandes im Mietobjekt dokumentiert, kann der Mieter die Auszahlung stoppen. Auch bei einer Barkaution wäre hier die Inanspruchnahme hinfällig, da kein Schaden mehr vorliegt. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird der Anspruch des Vermieters in jedem Fall erst mal reguliert. Steht der Mieter in der Zwischenzeit für die offenen Ansprüche selbst gerade, erfolgt die Rückabwicklung dennoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Fazit
Eine Mietkautionsbürgschaft ist in bestimmten Situationen durchaus hilfreich. Mietparteien die sich für Letztere entscheiden, sollten jedoch auch die Nachteile im Blick haben. Insgesamt muss jeder Einzelne für sich entscheiden, ob Nutzen und Kosten im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Ein Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Hinterlegung einer Bürgschaft. Der Vermieter entscheidet letztlich, welche Art der Mietsicherheit zur Anwendung kommt.
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