Auszug von Zuhause: Alles Wichtige im Überblick
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Position: Inhaber
Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem ein Auszug von Zuhause die richtige Entscheidung ist. Viele Heranwachsende möchte selbstbestimmt leben und sich ein eigenes Leben aufbauen. Das funktioniert aber nur, wenn man sich von den Eltern abnabelt und beginnt, auf eigenen Füßen zu stehen. Was ist bei einem Auszug aus dem Elternhaus wichtig? Welche finanziellen Mittel benötigt man? Wo bekommt man Hilfe, wenn Probleme auftauchen?
Wieviel Ausgaben anfallen können, wenn man Zuhause auszieht?
Eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung auf den Auszug von Zuhause spielen neben den eigenen Wünschen vor allem die Ausgaben, die durch den Wohnsitzwechsel auf einen zukommen. Bisher war es meist so, dass die Eltern für viele Dinge aufgekommen sind. Viele Kinder müssen keine Miete an die Eltern zahlen oder sich an den Lebensmittelkosten beteiligen. Dies ändert sich, sobald man die erste eigene Wohnung bezieht. Zu den wichtigsten Ausgaben für den Lebensunterhalt nach dem Auszug gehören vor allem:
- $Mietkosten
- $Nebenkosten (für die Wohnung, z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung)
- $Kosten für Telefon- und Internetanschluss
- $Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung)
- $Steuern (z. B. Lohn- bzw. Einkommensteuer)
- $Kosten für Lebensmittel, Hygiene- und Reinigungsartikel
- $nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus eine neue Wohnung benötigen
- $Ausgaben für Bekleidung
Diese Liste enthält allerdings nur die laufenden Kosten nach dem Auszug von Zuhause. Dazu kommen noch einmalige Ausgaben, etwa für die Mietkaution (meist drei Monatskaltmieten) oder die Wohnungseinrichtung, ausgenommen sind hier die Möbel, die man aus dem Elternhaus mitnimmt.
Praxistipp: Nach dem Auszug aus dem Elternhaus sollte man ganz bewusst sparen. Nicht jede Ausgabe muss kritisch hinterfragt werden, aber bei größeren oder längerfristigen Anschaffungen ist es sinnvoll, nachzudenken, ob die Anschaffung wirklich notwendig ist und wenn ja, ob man den Gegenstand oder die Dienstleistung nicht günstiger bekommt. Hier können Vergleichsportale helfen, die Lebenshaltungskosten zu senken.
Wann Auszug von Zuhause – Der richtige Zeitpunkt für den Auszug aus dem Elternhaus
War es früher die Volljährigkeit, die als idealer Zeitpunkt für den Auszug aus dem Elternhaus galt, so hat sich dies teilweise nach hinten verschoben. Obwohl immer noch viele Kinder das Elternhaus verlassen, sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, entscheiden sich nicht wenige für einen längeren Aufenthalt im „Hotel Mama“. Viele beenden zuerst die Ausbildung oder das Studium, bevor sie den Auszug von Zuhause in Angriff nehmen. Das hat nicht zuletzt versicherungstechnische Gründe, denn so profitiert man eventuell von den Versicherungen seiner Eltern.
Ein Auszug muss aber nicht automatisch das Ende der Versicherung über die Eltern bedeuten. Wer von Zuhause auszieht und noch nicht 25 Jahre alt ist, kann weiterhin über die Eltern versichert bleiben. Das gilt beispielsweise (ja nach Versicherungsunternehmen) für:
- $Privathaftpflicht (greift bis zum Abschluss der Erstausbildung)
- $Außenversicherung (als Teil der elterlichen Hausratversicherung)
- $Krankenversicherung (als Familienversicherung, bis zum 25. Lebensjahr)
- $Rechtsschutzversicherung (bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern)
Bezüglich der Möglichkeiten einer Weiterversicherung über die Eltern sollte man sich genau informieren, damit man nicht eventuell den Versicherungsschutz verliert, ohne es zu bemerken.
Unterhaltspflicht und Kindergeld nach Auszug von Zuhause
Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf Unterhalt von Seiten ihrer Eltern, auch nach dem Auszug von Zuhause. Dies gilt vor allem, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das kann z. B. während der Erstausbildung bzw. bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres der Fall sein.
Hier ist allerdings zu beachten, dass Eltern nicht in jedem Fall dazu verpflichtet sind, eine eigene Wohnung für ihren Nachwuchs zu finanzieren. Gehören sie beispielsweise zu den Geringverdienern oder beziehen selbst ALG I oder Hartz 4, brauchen sie keinen Unterhalt zahlen.
Das Kindergeld erhalten immer die Eltern, da sie die anspruchsberechtigten Personen sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn man aus dem Elternhaus auszieht. Vermutlich werden sie es allerdings für den Unterhalt aufwenden, denn sie sind gegenüber dem ausgezogenen Nachwuchs unterhaltspflichtig. Sind die Eltern nicht in der Lage, Unterhalt zu leisten, besteht auch die Möglichkeit, das Kindergeld direkt an das Kind zu zahlen. Wer diese Regelung nach dem Auszug von Zuhause favorisiert, der muss einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall die Familienkasse.
Hilfe bei/nach Auszug von Zuhause – Was tun, wenn Depression und Traurigkeit den Umzug begleiten?
Der Auszug aus dem Elternhaus kann sich positiv oder auch negativ auf die Person auswirken, die sich für einen Auszug von Zuhause entscheidet. Natürlich überwiegt zunächst die Freude über die bevorstehende Selbstständigkeit. Häufiger als erwartet haben junge Erwachsene nach dem Verlassen des Elternhauses mit Traurigkeit und Depressionen zu kämpfen.
Der Wegfall der unmittelbaren Bezugspersonen, die fehlende Fürsorge der Eltern und der nicht mehr vorhandene Kontakt zu Geschwistern können zu seelischen Problemen führen. Aber auch die Eltern haben nicht selten mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Diese werden von Experten als „Empty-Nest-Syndrom“ bezeichnet.
Ursache für diese Probleme kann der Umstand sein, dass es der Heranwachsende nicht geschafft hat, sich aus der Abhängigkeit seiner Eltern zu lösen. Umgekehrt gelingt es den Eltern nicht, ihre Kinder wirklich loszulassen. In beiden Fällen sollte man sich Hilfe suchen. Inzwischen gibt es auch zum Thema Auszug von Zuhause zahlreiche Selbsthilfegruppen für Kinder und auch Eltern. Sie lassen sich über das Internet unkompliziert finden.
Tipp: Unterstützung durch Ämter beim Auszug
Wer beim Auszug aus dem elterlichen Haushalt Unterstützung benötigt, der kann sich bei den zuständigen Behörden und Ämtern Hilfe holen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden, jungen Erwachsenen in der Ausbildung steht eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu, die dort beantragt werden kann.
. Für Minderjährige ist hingegen das Jugendamt zuständig. Auch die Familienkasse ist Ansprechpartner, vor allem beim Thema Kindergeld nach dem Auszug von Zuhause. Darüber hinaus kann man bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld einreichen.