Strom kündigen bei Umzug: Ersparnis, Kündigungsregelung und Anmeldung

Strom kündigen bei Umzug: Ersparnis, Kündigungsregelung und Anmeldung

Strom kündigen bei Umzug: Ersparnis, Kündigungsregelung und Anmeldung

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Du möchtest deinen Strom kündigen bei Umzug? Natürlich kommt es immer wieder vor, dass man umzieht, manchmal sogar ins Ausland. Bei jedem Wohnsitzwechsel stellt sich dann die Frage, wie denn das mit dem Stromvertrag funktioniert. Gibt es irgendeine Regelung beim Strom kündigen, musst du ihn überhaupt kündigen? Die wichtigsten Infos zum Thema Strom kündigen bei Umzug findest du in diesem Beitrag.

Strom kündigen bei Umzug – diese Szenarien sind möglich

Prinzipiell muss jeder Vertrag, den du abschließt gekündigt werden. Bei einem Umzug solltest du den Strom dann kündigen, wenn dein bisheriger Anbieter:

  • $keinen Strom an deine neue Adresse liefern kann
  • $dort einen höheren Preis verlangt, als am bisherigen Wohnsitz

Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, hast du eventuell sogar ein Sonderkündigungsrecht für deinen Stromvertrag. Zudem ist das Strom kündigen bei Umzug möglich, wenn dein bisheriger Anbieter dich am neuen Wohnort zwar beliefern könnte, du aber einen Anbieter mit besseren Konditionen findest. In jedem Fall sind bei einer Kündigung geltende Fristen zu beachten. Eine Kündigung von einem Tag zum nächsten ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Sonderkündigungsrecht – das ist zu beachten

Ein Sonderkündigungsrecht greift bei dir nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • $Preiserhöhung des Stromanbieters
  • $Staatliche Erhöhung der Strompreise (z. B. höhere Stromsteuer, KWK-Aufschlag)
  • $Der Mieter hat einen Direktvertrag mit dem Versorger (also keine Grundversorgung)
  • $Einhaltung der vorgesehenen Frist für die Sonderkündigung (meist 2 Wochen)
  • $Kündigung muss schriftlich erfolgen (im Idealfall per Einschreiben und Rückschein)

Das wichtigste Dokument, um festzustellen, ob der Anbieter aus eigenem Antrieb oder aufgrund staatlicher Maßnahmen den Strompreis erhöht hat, ist die Stromrechnung des letzten Jahres. Wenn du diese mit einer diesjährigen Rechnung vergleichst, findest du schnell heraus, welche Kostenfaktoren sich verteuert haben.

Besteht für dich kein Sonderkündigungsrecht, musst du auf die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist achten und den Vertrag frühzeitig und fristgerecht kündigen. So kannst du die Begleichung zweier Stromrechnungen verhindern und viel Geld sparen.

Regelung beim Strom kündigen – Formalien

Du möchtest eine ordentliche Kündigung an deinen bisherigen Anbieter senden, um deinen laufenden Stromvertrag aufgrund eines Umzugs zu beenden? Dann achte darauf, dass das Schreiben alle notwendigen Angaben enthält. Dazu zählen vor allem: 

  • $Datum
  • $Name und Vorname
  • $Vertragsadresse
  • $Lieferadresse (falls sie sich von der Vertragsadresse unterscheidet)
  • $Neue Anschrift
  • 3Datum des Einzugs an der neuen Adresse
  • $Kündigungsgrund (Umzug, Preiserhöhung, Anbieterwechsel)
  • $Kunden- und/oder Vertragsnummer
  • $Formulierung „fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin“
  • $Hinweis auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht, falls ein solches besteht
  • $Unterschrift

Anhand dieser Angaben kann der Stromversorger die Kündigung genau zuordnen und alle nötigen Schritte in die Wege leiten. Falls der Versorger deine Kündigung nicht akzeptierst, kannst du zunächst Beschwerde bei ihm einlegen. Reagiert er nicht innerhalb von vier Wochen, besteht für dich die Möglichkeit, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz eingerichtete Schlichtungsstelle Energie über einen Online-Schlichtungsantrag zu kontaktieren. Anschließend bleiben dir und dem Versorger drei Wochen Zeit, um einen Vergleich zu schließen. Kommt kein Vergleich zustande, bleibt dir der Gang vor ein Gericht.

Strom kündigen bei Umzug – auf diese Fristen musst du achten

Trotz gesetzlich festgelegter Kündigungsfristen kannst du unter Umständen doch früher aus deinem Stromvertrag aussteigen. Das ist bei einem Sonderkündigungsrecht möglich und im § 41 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) geregelt.

Stichwort Grundversorgung: Niemand sitzt ohne Strom in seiner Wohnung, dafür sorgen die sogenannten Grundversorger. Das bedeutet, jede Wohnung wird vom örtlichen Versorger mit Strom beliefert, solange kein Direktvertrag des Mieters mit einem bestimmten Stromanbieter vorliegt. Diese Grundversorgung ist in der Regel deutlich kostenintensiver, weshalb du dich beim Einzug in eine neue Wohnung schnellstens um einen Vertrag mit einem Anbieter bemühen solltest.

Strom anmelden leicht gemacht – Wechsel des Anbieters

Ziehst du um und möchtest in deiner alten Wohnung den Strom kündigen bei Umzug, dann kannst du vorher im Internet nach günstigeren Stromversorgern suchen. Es gibt spezielle Vergleichsportale, die dir zeigen, welche Anbieter es in deiner Umgebung gibt und welche Konditionen sie für ihre Verträge bieten.

Hast du einen passenden Versorger mit günstigen Tarifen gefunden, hast du meist die Möglichkeit, direkt vom Vergleichsportal aus zum jeweiligen Anbieter zu gelangen oder mithilfe von Online-Formularen den Anbieterwechsel zumindest zu initiieren. In vielen Fällen übernimmt der neue Stromversorger sogar die Kündigung beim bisherigen Versorger, wenn dies hinsichtlich der Fristen möglich ist.

Ersparnis beim Strom bei Umzug zum Teil erheblich

Beim Stromvergleich auf einem seriösen Vergleichsportal erhältst du nicht nur eine Liste der günstigsten Anbieter, sondern auch einen Überblick, wie hoch die Ersparnis beim Strom bei einem Umzug und dem Anbieterwechsel ist. Meist bieten die Versorger zusätzlich noch einen Sofortbonus, Neukundenbonus oder verschiedene Rabatte an. Bei kluger Anbieter- und Tarifwahl kann die Ersparnis pro Jahr durchaus mehrere hundert Euro betragen.

 

Fazit: Strom kündigen bei Umzug ist fast immer sinnvoll

Gerade, wenn du noch in der Ausbildung bist oder ein Studium absolvierst bzw. wenn du zu den Geringverdienern gehörst, musst du auf jeden Euro achten. Den Strom kündigen bei Umzug und der Wechsel zu einem günstigen Anbieter können dir zusätzliche finanzielle Mittel in den Geldbeutel spülen. Informiere dich über ein mögliches Sonderkündigungsrecht, halte die gesetzlichen Kündigungsfristen ein und erstelle eine rechtsgültige Kündigung. Dann hast du in deiner neuen Wohnung keine Probleme mit der Stromversorgung.

Umzug bei Lockdown – Wichtige Regelungen rund um die Wohnungssuche

Umzug bei Lockdown – Wichtige Regelungen rund um die Wohnungssuche

Umzug bei Lockdown – Wichtige Regelungen rund um die Wohnungssuche

  • 5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wer nach Informationen zum Thema Umzug bei Lockdown sucht, der stößt schnell auf eine Vielzahl wichtiger Regelungen rund um die Wohnungssuche und den Wechsel des Wohnortes. Was muss man beachten, wenn man trotz der Pandemie die erste eigene Wohnung beziehen möchte oder ein Umzug aus anderen Gründen notwendig wird?

Umzug bei Lockdown – kein Verbot trotz Pandemie

Die gute Nachricht zuerst, ein Umzug ist trotz der pandemiebedingten Beschränkungen nicht verboten. Auch wenn die Planung und Durchführung komplizierter wird, hat der Gesetzgeber den Wechsel des Wohnsitzes (zumindest bisher) nicht untersagt. Folgende Tätigkeiten sind noch immer erlaubt:

  • $Wohnungs- und Hausbesichtigungen (möglichst digital)
  • $Umzug mithilfe privater Helfer
  • $Wohnsitzwechsel unter Zuhilfenahme eines Umzugsunternehmens

Bei jeder Form des Umzugs müssen die jeweils geforderten Schutzmaßnahmen eingehalten werden (z. B. Abstand einhalten, Mund-Nase-Schutz tragen). Vor allem das Tragen einer Maske ist unabdingbar, da das Einhalten des Mindestabstandes beim Transportieren von Mobiliar nicht immer möglich ist. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn auch keine gesetzliche Vorgabe, die zu räumende Wohnung am Tag des Umzugs gut zu lüften. Dies gilt auch an kalten Tagen.

Welche Schutzmaßnahmen ergreifen Umzugsunternehmen?

Neben der Vermeidung von Körperkontakten, etwa durch Händeschütteln, legen Umzugsunternehmen im Augenblick großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeitenden während des gesamten Umzuges neben Masken auch Handschuhe tragen. Zudem desinfizieren die Unternehmen ihre Fahrzeuge regelmäßig. 

Vor der Corona-Pandemie zählte es zu den Dienstleistungen vieler Umzugsunternehmen, das verwendete Verpackungsmaterial mitzunehmen und zu entsorgen. Aus hygienischen Gründen ist dies im Augenblick nicht möglich. Der Umziehende muss diese Materialien selbst entsorgen. 

Erste eigene Wohnung während der Corona-Pandemie

Möchte man in der momentanen Situation einen Umzug trotz Lockdown durchführen, gibt es einige Dinge zu beachten. Dabei ist nicht die Rede von der Entwicklung beim Mietspiegel, sondern eher, ob ein Umzug überhaupt zulässig ist, wie sich z. B. eine Hausbesichtigung bei Corona gestaltet, wer bei einem Umzug helfen darf und wie ein Umzug abzulaufen hat. 

Die geltenden Regelungen können die Vorfreude auf die erste eigene Wohnung durchaus schmälern und die Organisation des Wohnsitzwechsels komplizierter machen. Für die Person die umzieht, gelten augenblicklich folgende Regelungen: 

  • $es darf keine Corona-Infektion vorliegen
  • $die umziehende Person darf zum Zeitpunkt des Umzugs nicht in Quarantäne befinden
  • $es muss im Zweifelsfall eine Genehmigung des Gesundheitsamts vorliegen
  • $der Umzug darf nur in Deutschland erfolgen, da es im Ausland evtl. andere Regelungen gibt

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Inzidenzen und der daraus geltenden Beschränkungen variieren die Regelungen auch innerhalb der Bundesrepublik. Der Infektionsschutz unterliegt der Verantwortung der Bundesländer, weshalb es keine einheitlichen Regeln gibt. Das kann den Umzug in die erste eigene Wohnung schwieriger machen, wenn man die Stadt, den Landkreis oder das Bundesland wechselt. 

Wichtig: Sobald bei einer Person, die umziehen möchte, eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wird oder sie aufgrund von Kontakten mit Infizierten in Quarantäne muss, kann der Umzug nicht durchgeführt werden. 

Ein weiterer Grund, einen Umzug bei Lockdown zu verschieben bzw. zunächst zu stornieren besteht, wenn der Umzug in eine Region erfolgen soll, die vom RKI (Robert Koch-Institut) als Risikogebiet eingestuft wird. 

Für Umzüge im privaten Umfeld gelten Regelungen für Privatzusammenkünfte

Wer einen Umzug bei Lockdown plant und für Helfer auf sein privates Umfeld zurückgreift, für den gelten die Regelungen bei Privatzusammenkünften. Hier müssen die sogenannten Inzidenzwerte pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen beachtet werden. Europaweit führt augenblicklich die Türkei die Liste mit einem Wert von 471 an. Je höher die Inzidenzwerte in Deutschland liegen, desto strenger sind die Regelungen. 

Liegt der Inzidenzwert über 100, so dürfen sich nur Personen eines Haushalts mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen. Außerdem gilt in diesem Fall eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bei diesem hohen Wert sehen die Gesundheitsämter den Umzug nicht als triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung an, was den Umzug unzulässig macht. 

Bewegt sich der Inzidenzwert zwischen 35 und 100, dürfen sich die Personen von zwei Haushalten treffen, aber maximal 5 Personen treffen. Bei Einhaltung aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist ein Umzug bei Lockdown grundsätzlich zulässig. 

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 dürfen sich maximal 10 Personen aus zwei Haushalten privat treffen. Bei dieser Anzahl lässt sich ein Umzug durchführen und ist bei Einhaltung der Regeln erlaubt.

 

Wichtig: Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren fallen aus diesen Berechnungen vollständig heraus und werden nicht mitgezählt. Zudem werden Ehe- oder Lebenspartner sowie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt eingestuft. Dabei spielt der Wohnsitz, also auch das Bundesland, keine Rolle. 

Herausforderung Wohnungs- oder Hausbesichtigung trotz Corona

Bevor man sich für eine Wohnung entscheidet und den Umzug in Angriff nehmen kann, muss man zunächst das passende Objekt finden. Leider ist für jede Hausbesichtigung Corona ein nicht zu unterschätzendes Problem, denn bei solchen Terminen treffen viele Personen aufeinander. 

Eine Lösung könnte hier die digitale Hausbesichtigung sein. Dabei nutzt man einfach sein Smartphone oder Tablet. Der Makler führt die Interessenten via Videokonferenz durch die Wohnung oder das Haus, präsentiert alle Räume und beantwortet alle auftauchenden Fragen. Bei dieser Methode werden alle Regelungen eingehalten, denn sie ist kontaktlos und dennoch sehr persönlich, weil der Makler nur für den jeweiligen Teilnehmenden da ist. 

Da die Bevölkerung aufgefordert ist, unmittelbare soziale Kontakte zu vermeiden, kann man nicht nur die Hausbesichtigung Corona konform durchführen, sondern auch den Umzug mit einem Unternehmen auf diese Weise planen. Diesmal führt der Umziehende einen Mitarbeiter des Umzugsunternehmens durch die bisherige Wohnung und zeigt ihm sämtliches Umzugsgut. So gewinnt dieser einen Eindruck hinsichtlich des Umfangs und kann ein entsprechendes Angebot erstellen. 

Rechtlicher Hinweis: Die Laufzeit eines Mietvertrages beginnt trotz Corona zum festgelegten Termin. Corona ist also kein Grund für eine Verschiebung, selbst bei storniertem Umzug. 

Was die Entwicklung Mietspiegel trotz Corona zeigt

Auch wenn die von der Bundes- und Landesregierung auferlegten Corona-Beschränkungen das öffentliche Leben in vielen Bereichen zum Stillstand gebracht haben, ist ein Umzug bei Lockdown trotzdem möglich. Für die Entwicklung des Mitspiegels bedeutet dies aber, dass die Miet- und Kaufpreise weiter steigen, da die Nachfrage immer noch hoch ist und Wohnraum gesucht wird. Bei den Preisen für Wohnraum werden sich die Folgen der Corona-Pandemie erst noch zeigen.

Auszug von Zuhause – Alles Wichtige im Überblick

Auszug von Zuhause – Alles Wichtige im Überblick

Auszug von Zuhause: Alles Wichtige im Überblick

  • 5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem ein Auszug von Zuhause die richtige Entscheidung ist. Viele Heranwachsende möchte selbstbestimmt leben und sich ein eigenes Leben aufbauen. Das funktioniert aber nur, wenn man sich von den Eltern abnabelt und beginnt, auf eigenen Füßen zu stehen. Was ist bei einem Auszug aus dem Elternhaus wichtig? Welche finanziellen Mittel benötigt man? Wo bekommt man Hilfe, wenn Probleme auftauchen?

Wieviel Ausgaben anfallen können, wenn man Zuhause auszieht?

Eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung auf den Auszug von Zuhause spielen neben den eigenen Wünschen vor allem die Ausgaben, die durch den Wohnsitzwechsel auf einen zukommen. Bisher war es meist so, dass die Eltern für viele Dinge aufgekommen sind. Viele Kinder müssen keine Miete an die Eltern zahlen oder sich an den Lebensmittelkosten beteiligen. Dies ändert sich, sobald man die erste eigene Wohnung bezieht. Zu den wichtigsten Ausgaben für den Lebensunterhalt nach dem Auszug gehören vor allem:

  • $Mietkosten
  • $Nebenkosten (für die Wohnung, z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung)
  • $Kosten für Telefon- und Internetanschluss
  • $Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung)
  • $Steuern (z. B. Lohn- bzw. Einkommensteuer)
  • $Kosten für Lebensmittel, Hygiene- und Reinigungsartikel
  • $nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus eine neue Wohnung benötigen
  • $Ausgaben für Bekleidung

Diese Liste enthält allerdings nur die laufenden Kosten nach dem Auszug von Zuhause. Dazu kommen noch einmalige Ausgaben, etwa für die Mietkaution (meist drei Monatskaltmieten) oder die Wohnungseinrichtung, ausgenommen sind hier die Möbel, die man aus dem Elternhaus mitnimmt. 

Praxistipp: Nach dem Auszug aus dem Elternhaus sollte man ganz bewusst sparen. Nicht jede Ausgabe muss kritisch hinterfragt werden, aber bei größeren oder längerfristigen Anschaffungen ist es sinnvoll, nachzudenken, ob die Anschaffung wirklich notwendig ist und wenn ja, ob man den Gegenstand oder die Dienstleistung nicht günstiger bekommt. Hier können Vergleichsportale helfen, die Lebenshaltungskosten zu senken.

Wann Auszug von Zuhause – Der richtige Zeitpunkt für den Auszug aus dem Elternhaus

War es früher die Volljährigkeit, die als idealer Zeitpunkt für den Auszug aus dem Elternhaus galt, so hat sich dies teilweise nach hinten verschoben. Obwohl immer noch viele Kinder das Elternhaus verlassen, sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, entscheiden sich nicht wenige für einen längeren Aufenthalt im „Hotel Mama“. Viele beenden zuerst die Ausbildung oder das Studium, bevor sie den Auszug von Zuhause in Angriff nehmen. Das hat nicht zuletzt versicherungstechnische Gründe, denn so profitiert man eventuell von den Versicherungen seiner Eltern.

Ein Auszug muss aber nicht automatisch das Ende der Versicherung über die Eltern bedeuten. Wer von Zuhause auszieht und noch nicht 25 Jahre alt ist, kann weiterhin über die Eltern versichert bleiben. Das gilt beispielsweise (ja nach Versicherungsunternehmen) für:

  • $Privathaftpflicht (greift bis zum Abschluss der Erstausbildung)
  • $Außenversicherung (als Teil der elterlichen Hausratversicherung)
  • $Krankenversicherung (als Familienversicherung, bis zum 25. Lebensjahr)
  • $Rechtsschutzversicherung (bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern)

Bezüglich der Möglichkeiten einer Weiterversicherung über die Eltern sollte man sich genau informieren, damit man nicht eventuell den Versicherungsschutz verliert, ohne es zu bemerken.

Unterhaltspflicht und Kindergeld nach Auszug von Zuhause

Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf Unterhalt von Seiten ihrer Eltern, auch nach dem Auszug von Zuhause. Dies gilt vor allem, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das kann z. B. während der Erstausbildung bzw. bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres der Fall sein. 

Hier ist allerdings zu beachten, dass Eltern nicht in jedem Fall dazu verpflichtet sind, eine eigene Wohnung für ihren Nachwuchs zu finanzieren. Gehören sie beispielsweise zu den Geringverdienern oder beziehen selbst ALG I oder Hartz 4, brauchen sie keinen Unterhalt zahlen. 

Das Kindergeld erhalten immer die Eltern, da sie die anspruchsberechtigten Personen sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn man aus dem Elternhaus auszieht. Vermutlich werden sie es allerdings für den Unterhalt aufwenden, denn sie sind gegenüber dem ausgezogenen Nachwuchs unterhaltspflichtig. Sind die Eltern nicht in der Lage, Unterhalt zu leisten, besteht auch die Möglichkeit, das Kindergeld direkt an das Kind zu zahlen. Wer diese Regelung nach dem Auszug von Zuhause favorisiert, der muss einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall die Familienkasse. 

Hilfe bei/nach Auszug von Zuhause – Was tun, wenn Depression und Traurigkeit den Umzug begleiten?

Der Auszug aus dem Elternhaus kann sich positiv oder auch negativ auf die Person auswirken, die sich für einen Auszug von Zuhause entscheidet. Natürlich überwiegt zunächst die Freude über die bevorstehende Selbstständigkeit. Häufiger als erwartet haben junge Erwachsene nach dem Verlassen des Elternhauses mit Traurigkeit und Depressionen zu kämpfen. 

Der Wegfall der unmittelbaren Bezugspersonen, die fehlende Fürsorge der Eltern und der nicht mehr vorhandene Kontakt zu Geschwistern können zu seelischen Problemen führen. Aber auch die Eltern haben nicht selten mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Diese werden von Experten als „Empty-Nest-Syndrom“ bezeichnet

Ursache für diese Probleme kann der Umstand sein, dass es der Heranwachsende nicht geschafft hat, sich aus der Abhängigkeit seiner Eltern zu lösen. Umgekehrt gelingt es den Eltern nicht, ihre Kinder wirklich loszulassen. In beiden Fällen sollte man sich Hilfe suchen. Inzwischen gibt es auch zum Thema Auszug von Zuhause zahlreiche Selbsthilfegruppen für Kinder und auch Eltern. Sie lassen sich über das Internet unkompliziert finden. 

Tipp: Unterstützung durch Ämter beim Auszug

Wer beim Auszug aus dem elterlichen Haushalt Unterstützung benötigt, der kann sich bei den zuständigen Behörden und Ämtern Hilfe holen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden, jungen Erwachsenen in der Ausbildung steht eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu, die dort beantragt werden kann.

. Für Minderjährige ist hingegen das Jugendamt zuständig. Auch die Familienkasse ist Ansprechpartner, vor allem beim Thema Kindergeld nach dem Auszug von Zuhause. Darüber hinaus kann man bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld einreichen.

Erstausstattung der Wohnung: Tipps für den Antrag beim Jobcenter

Erstausstattung der Wohnung: Tipps für den Antrag beim Jobcenter

Erstausstattung Wohnung – Tipps für den Antrag beim Jobcenter

  • 6 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Für leistungsberechtigte Hartz 4-Empfänger gibt es die sogenannte Erstausstattung Wohnung. Das bedeutet, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen das Geld für bestimmte Einrichtungsgegenstände vom Jobcenter erhalten. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine bedarfsbezogen und nicht zeitlich zu interpretierende Antragsleistung. Die rechtliche Grundlage bildet § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch). Was gibt es beim Antrag zu beachten, wer bekommt die Wohnungserstausstattung und was beinhaltet sie?

Wer hat ein Recht auf Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Erstausstattung einer Wohnung kann nicht nur von Hartz-4-Empfängern beantragt werden. Normalerweise nicht antragsberechtigt ist, wer einen normalen Umzug durchführt. Eine Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die Neugründung eines eigenen Haushaltes handelt. Prinzipiell haben also vor allem Anträge für die Erstausstattung Aussicht auf Erfolg, wenn sie von Personen gestellt werden, die:

  • $aus der elterlichen Wohnung ausziehen müssen
  • $dem Bezug der neuen Wohnung obdachlos waren
  • $aus dem Ausland zugezogen sind und eine Wohnung benötigen
  • $nach der Trennung eine neue Wohnung benötigen
  • $nach Beendigung einer Haft oder eines Reha- oder Klinikaufenthaltes eine Wohnung brauchen
  • $ihre bisherige Einrichtung aufgrund höherer Gewalt verloren haben (z. B. Brand, Diebstahl, Hochwasser)
  • $nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus eine neue Wohnung benötigen
  • $aufgrund einer Geburt ein Kinderzimmer einrichten müssen

Die hier genannten Gegebenheiten stellen die Voraussetzungen dar, die meistens zur Bewilligung des Antrags auf Erstausstattung einer Wohnung führen, sodass der Antragsteller Geld für Erstausstattung vom Jobcenter erhält. 

Wichtiger Hinweis: Als wichtige Voraussetzung gilt zudem, dass die neu zu beziehende Wohnung nicht möbliert ist. Es dürfen im Mietvertrag also keine überlassenen Einrichtungsgegenstände aufgelistet sein.

Wie kann eine Erstausstattung Wohnung erbracht werden?

Das Jobcenter kann dem Antragsteller entweder Geld- oder Sachleistungen zukommen lassen. Als Sachleistungen gibt es meist Gutscheine für Möbelhäuser. Um keine Wettbewerbsverzerrung zu betreiben, gelten diese Gutscheine in der Regel für jedes Möbelhaus. Auf Nachfrage gibt das Jobcenter aber Informationen zu möglichen Kauforten heraus. Was allerdings nicht gestattet ist, ist das Splitting der Gutscheine, also der Einkauf bei unterschiedlichen Möbelhändlern.

Erhält man vom Jobcenter einen Pauschalbetrag überwiesen, sind elektronische Geräte in vielen Fällen nicht in diesem Betrag enthalten. Die für sie anfallenden Kosten werden bei Bedarf einzeln hinzugerechnet und separat überwiesen.

Gibt es auch eine Erstausstattung Wohnung für Berufstätige?

Diese Leistung erhalten nicht nur arbeitslose Hartz 4-Empfänger. Es gibt auch die Erstausstattung einer Wohnung für Berufstätige. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können also unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Antrag auf die Erstausstattung einer Wohnung stellen. Das gilt vor allem für Geringverdiener, also Personen, die eine solche Ausstattung nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen bezahlen können. Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung gibt es aktuell?

Der Gesetzgeber hat detailliert aufgeschlüsselt, welche Beträge es für welche Wohnungsgegenstände gibt. Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung der zuständige Träger der Kommune überweist, hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Bundesland der Antragsteller lebt. Leider existiert keine bundeseinheitliche Regelung und es gibt auch keine gesetzlichen Vorgaben. Der § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch) trifft lediglich Aussagen zur Antragsberechtigung.

Sowohl die gewährten Leistungen selbst, als auch die Höhe der Erstausstattung Wohnung können, je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. In der Regel wird aber für einen 1-Personen-Haushalt ein Betrag von etwa 1.000 Euro gewährt und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung bis zu dieser Höhe.

Worauf sollte beim Antrag auf Wohnungserstausstattung besonders geachtet werden?

Zunächst einmal gibt es für den Antrag auf Erstausstattung der Wohnung keine festgelegten Fristen. Man kann diese Leistung also auch noch Jahre nach dem Erstbezug einer Wohnung beantragen. Einen solchen Antrag stellt man beim zuständigen Jobcenter. Über die Mitarbeitenden dort erhält man das notwendige Antragsformular. Das ausgefüllte Formular reicht man zusammen mit einer Liste aller Wohngegenstände, die man benötigt beim Jobcenter ein.

Wurde der Antrag auf Erstausstattung der Wohnung bewilligt und man hat einen Pauschalbetrag erhalten, sollte man alle Kaufbelege zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Ausgaben aufbewahren. Das Jobcenter kontrolliert diese hin und wieder. Mit den Rechnungen und belegen kann man jederzeit beweisen, wie viel jeder Teil der Wohnungserstausstattung gekostet hat.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Wohnungserstausstattung dauert von der Antragstellung bis zur Bewilligung in der Regel zwischen drei und vier Wochen. Allerdings kann die Wartezeit variieren, je nach der Auslastung des zuständigen Jobcenters und der Anzahl der gestellten Anträge. Aufgrund der augenblicklichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können sich Außendiensttermine verzögern, was ebenfalls zu einer längeren Wartezeit führen kann.

Wofür erhält man Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Gewährung von Geld für Erstausstattung vom Jobcenter ist Ländersache, weshalb es keine einheitliche Regelung gibt, was genau zur Wohnungserstausstattung gehört. In den meisten Verwaltungsanweisungen der Länder werden folgende Bereiche untergliedert: 

  • $Schlaf- und Sitzmöglichkeiten (Bett mit Lattenrost, Matratze und Bettwäsche, Tisch mit Stühlen, Sofa oder Sessel)
  • $Aufbewahrungsmöglichkeiten (Schrank oder Kommode, Regale, Badezimmerschrank)
  • $Technische Geräte (Kühlschrank, Herd, Küchengeräte, Lampen)
  • $Hygieneartikel (Waschmaschine, Staubsauger oder Besen, Mülleimer, Wäschespinne, Handtücher)

Was fällt nicht unter den Antrag der Erstausstattung Wohnung?

Wer einen Antrag zur Erstausstattung einer Wohnung stellt, der muss dazu wissen, dass es Dinge gibt, deren Anschaffung das Jobcenter nicht bezuschusst bzw. voll übernimmt. Zur Erstausstattung der Wohnung gehören beispielsweise nicht:

  • $Renovierungskosten vor dem Bezug
  • $Bodenbeläge (ist Sache des Vermieters)
  • $TV-Gerät (ist zur Führung eines Haushaltes nicht notwendig)
  • $Computer & Laptop (alternative Multi-Media-Quellen, z. B. Bibliotheken mit PC’s)
  • $Spielkonsolen sowie weitere Multimediageräte
  • $Vorhandenes Mobiliar (z. B. aus dem Jugendzimmer der elterlichen Wohnung)

Was ebenfalls nicht zur Erstausstattung einer Wohnung zählt, sind Gegenstände, die als Ersatz für defekte oder durch Verschleiß unbrauchbar sind, beschafft werden sollen. Diese Dinge müssen vom Regelbedarf erworben werden. 

Beim Jobcenter gibt es übrigens ausführliche Listen, in denen der jeweils bewilligungsfähige Betrag aufgelistet ist. Eine Orientierung an diesen Preisklassen ist sinnvoll, da man so mit der gewährten Summe einigermaßen gut zurechtkommt. Diese Listen befinden sich fast immer als Anhang an den Gutscheinen, die das Jobcenter als Sachleistung für die Erstausstattung Wohnung gewährt.

Muss die Erstausstattung der Wohnung neuwertig sein?

Grundsätzlich gilt, dass es keinen Anspruch auf eine neuwertige Erstausstattung der Wohnung gibt. Das Geld für die Wohnungserstausstattung vom Jobcenter wird zwar gewährt, die beschafften Gegenstände müssen aber nicht neu sein. Schon aufgrund der nicht sehr hohen Summe kann es ratsam sein, im Secondhand-Handel zu schauen oder die Suche auf Online-Plattformen wie eBay zu konzentrieren um die benötigten Wohnungsgegenständen zu finden. Man kann mit Planung und Rechnen eine Erstausstattung günstig zusammenstellen.

Das gilt vor allem für die größeren und meist kostenintensiven Einrichtungsgegenstände wie das Bett, einen Kleiderschrank oder die Waschmaschine. Zwar das das Jobcenter nicht zum Kauf von gebrauchten Gegenständen auffordern, die zur Verfügung gestellte Leistungshöhe macht dies aber sinnvoll. Handtücher oder Bettwäsche hingegen sind aus hygienischen Gründen neu zu kaufen.

Die erste eigene Wohlfühloase einrichten

Die erste eigene Wohlfühloase einrichten

Die erste eigene Wohlfühloase einrichten

  • 3 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Die ersten eigenen vier Wände zu beziehen gehört mit Sicherheit zu den aufregendsten Zeiten im Leben eines jungen Menschen. Endlich herauszufinden, ob es auch alleine klappt, für alles zu sorgen, aber vor allem sich seinen eigenen privaten Raum ganz nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können.

Der Bezug der ersten eigenen Wohnung bedeutet häufig auch private Feiern mit Freunden und selbstverständlich ein völlig neues Wohngefühl und Gefühl von Privatsphäre. Für manche bedeutet dies wirklich die eigenen vier Wände für sich ganz allein, andere wiederum ziehen in eine WG. In jedem Fall bedeutet es, den eigenen Haushalt selbst zu schmeißen.

Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden

Wenn der Vertrag unterschrieben ist und die Schlüssel übergeben sind, sieht die Wohnung in der Regel erst einmal sehr leer aus. Selbst, wenn es eine tolle Wohnung ist, langt das noch nicht, um sich darin auch wirklich wohlzufühlen. Ein wesentlicher Faktor für ein heimeliges Gefühl besteht in der Einrichtung, die nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestaltet wird. Die ersten Anschaffungen sind meist Stauraum, aber auch Tische und andere praktische Möbel. Diese sollen die Wohnung nicht nur nutzbar für den Alltag machen, sondern auch wohnlich gestalten.

Jeder Bewohner möchte schließlich gerne seinen eigenen Stil verwirklichen und dem Ambiente die eigene Note verleihen. Das Mobiliar soll dabei qualitativ hochwertig erscheinen, aber gleichzeitig auch in Sachen Optik punkten. Möbel von Germania z. B. bieten dir vielfältige Möglichkeiten, deine eigene Wohlfühloase zu kreieren. Denn der Hersteller bietet eine große Vielfalt an Designs, die gleichzeitig einiges aushalten und damit lange Lebensdauer versprechen.

Die Ansprüche an Möbel für die erste Wohnung

An Möbel für die erste Wohnung werden häufig ganz spezielle Ansprüche gestellt. Denn z. B. haben die meisten jungen Menschen kein allzu umfangreiches Budget, um die Wohnung auszustatten. Aus diesem Grund werden in der Regel auch nicht alle Einrichtungsgegenstände auf einmal gekauft, sondern eher nach und nach. Darüber hinaus wird selbstverständlich auf preiswerte Modelle gesetzt, wobei die Qualität nicht zu vernachlässigen ist und auch auf Optik üblicherweise besonderes Augenmerk gelegt wird. Ein weiteres Kriterium betrifft den Platzbedarf. Denn Erstwohnungen sind zumeist nicht allzu groß. Speziell dann, wenn in eine Wohngemeinschaft eingezogen wird, steht in der Regel nur ein Zimmer zur Verfügung, das wirklich komplett alleine gestaltet werden kann. Auf der zur Verfügung stehenden Fläche sollen aber ausreichend Möbel Platz finden, um genügend Stauraum zu schaffen für Kleidung, Alltagsgegenstände und häufig auch Uni-Material. Hier sind innovative und Platzsparende Möbel Lösungen notwendig, die auch bei geringem Raumangebot in der Lage sind, alles Hab und Gut nicht nur aufzunehmen, sondern auch ordentlich zu organisieren, sodass alles schnell zur Hand ist, wenn es benötigt wird.

Selbstverständlich spielt vor allem das Design von Möbeln eine wichtige Rolle für den Wohlfühlfaktor. Viele Möbelstücke werden auch schon vom Elternhaus mitgenommen in die neue Wohnung. Das bedeutet, dass bereits einige ältere Möbel vorhanden sind und die neuen Möbel natürlich dazu passen sollen, damit der Stilmix nicht zu chaotisch aussieht, sondern ein angenehmes Gesamtbild entsteht. Die neuen Möbel sollten daher ein hochwertiges Erscheinungsbild haben, aber auch nicht zu sehr hervorstechen. Dafür, alte Möbel mitzunehmen, spricht natürlich auch das Einsparpotenzial. Nach und nach können die bestehenden Möbel dann ohnehin gegen neue ausgetauscht werden. 

Wohlfühlen vom ersten Tag an

Die erste eigene Wohnung ist ein großes Stück Freiheitsgefühl. Damit dies auch vom ersten Tag an genossen werden kann, sollte die Einrichtung für die eigenen vier Wände stimmen. Ob Single-Wohnung oder WG, die Möbel sollten hochwertig sein, aber natürlich auch preiswert. Sparen kann, wer schon vom Elternhaus einige Möbel mitnehmen kann und somit nicht ganz bei 0 beginnt. Die Möbelstücke können dann nach und nach gegen neues Mobiliar ersetzt werden.