Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist für viele Heranwachsende inzwischen nicht nur ein Wunsch, sondern immer häufiger eine Notwendigkeit. Ursache können familiäre oder auch berufliche Gründe sein. Wann ist dein Auszug in diesem Alter möglich? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Wo erhältst du Unterstützung?

Mögliche Gründe für ein Ausziehen mit 16 oder 17

Manchmal ist es notwendig, dass du dein Elternhaus verlässt, bevor du volljährig bist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es die familiäre Situation erfordert oder sie einen Ausbildungsplatz erhalten, der weit vom Elternhaus entfernt ist.

Familiäre Situation

Als familiäre Gründe gelten meist Probleme bis hin zur häuslichen Gewalt. So wird das Jugendamt eingreifen, wenn du in einem unzumutbaren Umfeld lebst, deine Eltern dich vernachlässigen oder du physische und/oder psychische Gewalt durch deine Eltern erfährst. In diesem Fall hat das Jugendamt die Möglichkeit, deinen Eltern über das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und für deine Unterbringung zu sorgen, auf deinen Wunsch hin, und wenn dies möglich ist, auch in einer eigenen Wohnung.

Berufliche Gründe für einen Auszug

Wenn du nach dem Realschulabschluss eine betriebliche Ausbildung beginnst, bekommst du somit auch eine Ausbildungsvergütung. Abhängig von der Höhe dieser Vergütung kannst du dir eventuell eine eigene Wohnung leisten. Dann ist ein Ausziehen mit 16 oder 17 durchaus möglich. Wenn du mit dem Gedanken spielst, auszuziehen, solltest du dir auf jeden Fall überlegen, wie du die Finanzierung der Wohnung und deines Lebensunterhaltes gestaltest. Prinzipiell sind deine Eltern zum Unterhalt verspflichtet, aber nur, wenn ihre Einkommen dies zulassen.

 

Rechtsgrundlagen – Was beim Ausziehen mit 16 oder 17 gilt

Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen. 

Stichwort Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sie haben nämlich bis zu deiner Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für dich, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses ist in § 1631 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sie können hinsichtlich kurzer oder langer Aufenthalte bestimmen:

  • $wo du übernachtest (z. B. bei Freunden)
  • $ob und wohin du alleine in den Urlaub fährst
  • $wo du dauerhaft wohnst

Das heißt, sie entscheiden ohne Rücksicht auf deinen Willen, wo du wohnst bzw. deinen Lebensmittelpunkt hast. Vor allem die ihnen auferlegte Verantwortung für dein Wohlergehen ist der Grund, dass deine Eltern dich nicht ohne triftigen Grund ausziehen lassen. Um ein Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren doch durchzusetzen, kannst du dich an das Jugendamt wenden, das dann vor dem Familiengericht einen Beschluss erwirken kann.

Problem: deine Geschäftsfähigkeit mit 16 oder 17

Ein Problem beim Auszug aus der elterlichen Gemeinschaft mit 16 oder 17 besteht darin, dass du in diesem Alter nur über eine beschränkte Geschäftsfähigkeit verfügst. Das hat zur Folge, dass deine Eltern bis zu deinem 18. Lebensjahr alle Verträge für dich mitunterschreiben müssen. Dies gilt natürlich auch für einen etwaigen Mietvertrag. Diese beschränkte Geschäftsfähigkeit wird dir nicht nur beim Mietvertrag als Hürde begegnen. Bis zu deiner Volljährigkeit werden deine Eltern auch beim Handyvertrag, dem Kauf teurer Möbel oder beim Abschluss eines Vertrags mit einem Energieversorger für deine erste Wohnung ihre Unterschrift leisten müssen.

 

So unterstützt dich der Staat beim Auszug mit 16 oder 17

Zunächst einmal sind deine Eltern verpflichtet, für deine finanzielle Absicherung zu sorgen und müssen dich entsprechend unterstützen. Das bedeutet für dich, dass bei allen staatlichen Leistungen (außer Wohngeld) zuerst geschaut wird, ob ihre Einkommen die gesetzlichen Freibeträge überschreiten. Das heißt, du erhältst erst staatliche Unterstützung erst, wenn deine Eltern nicht genug verdienen. Als staatliche Leistungen kommen in Betracht:

  • $Kindergeld (per Weiterleitungsantrag)
  • $Schüler-BAföG (bei schulischer Ausbildung, weit entferntem Elternhaus und geringem Eltern-Einkommen)
  • $Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • $Wohngeld (nur bei zweiter Ausbildung oder staatlich nicht anerkannter Ausbildung)

Ein Anrecht auf Wohngeld hast du in der Regel nicht, weil du ja dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast. Nur bei Vorlage einer Ablehnung aus den oben genannten Gründen könntest du doch Wohngeld erhalten.

Fazit: Unter 18 Jahren ausziehen kann sinnvoll sein

Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist zwar möglich, es gibt allerdings hohe Hürden. Neben familiären Gründen, bei dem du das Jugendamt um Hilfe bittest, kann ein Ausbildungsplatz mit guter Ausbildungsvergütung die Startlinie für die erste Wohnung sein. Wenn deine Eltern dir noch das Kindergeld zukommen lassen, könnte es für den Auszug reichen. Auch eine gute Mischung aus Kindergeld, Nebenjob, Wohngeld und ggf. Unterhalt wäre eine weitere, realisierbare Lösung.

Lebenshaltungskosten berechnen – dafür musst du Geld ausgeben

Lebenshaltungskosten berechnen – dafür musst du Geld ausgeben

Lebenshaltungskosten berechnen – dafür musst du Geld ausgeben

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Die Lebenshaltungskosten spielen eine große Rolle, wenn du die erste eigene Wohnung mietest. Der Auszug ist für jeden ein großer Schritt in Richtung unabhängiges und selbstständiges Leben. Damit du gut leben kannst, solltest du die Lebenshaltungskosten im Auge behalten und dir ein Haushaltsbudget zurechtlegen. Was gehört zu diesen Kosten und wie hoch musst du sie ansetzen?

Was zählt zu den typischen Lebenshaltungskosten?

Als Lebenshaltungskosten für die eigene Wohnung bezeichnet man alle variablen Kosten, durch die du das eigene Leben bestreiten und finanzieren musst. Sie entstehen zusätzlich zu den Fixkosten, welche bereits im Artikel “Kostenüberblick” genauer erklärt sind. Neben den Miet- und Mietnebenkosten, den Aufwendungen für den Umzug, die Anschaffung von Mobiliar oder technischen Geräten sowie den Kosten für Strom und Wasser gelten vor allem nicht fixe Kosten für die Lebenshaltung. Im Durchschnitt betragen die monatlichen Lebenshaltungskosten eines Single-Haushalts zwischen 600 und 800 Euro.

Lebensmittel

Der regelmäßige Einkauf von Lebensmitteln ist der größte monatliche Lebenshaltungsfaktor. Erwiesenermaßen sind frische Lebensmittel zum Kochen meist günstiger, als das zwar schneller zubereitete, dafür aber ungesundere Fastfood. Wenn du dein Essen frisch zubereitest, anstatt etwas im Ofen oder der Mikrowelle aufzuwäremen, sparst du viel Geld. Wenn du beispielsweise jede Woche frisches Brot kaufst und nicht immer in der Kantine isst, merkst du schnell, dass du deutlich weniger ausgibst.

Normalerweise musst du als Single, je nach Anspruch, etwa 40 bis 50 Euro/Woche bzw. 160 bis 200 Euro monatlich für Essen und Trinken einplanen. Darin nicht enthalten sind alkoholische Getränke, Süssigkeiten oder Knabbersachen.

Hygiene und Kosmetik

Ebenfalls zum Bereich der Lebenshaltungskosten gehören Hygiene- und Kosmetikartikel sowie entsprechende Dienstleistungen, also alles, was du zur Pflege des Körpers oder zur Reinigung der Wohnung benötigst. Dazu zählen etwa:

  • $Waschmittel (für die Waschmaschine)
  • $Artikel für die Körperhygiene (Seife, Duschgel, Friseurbesuch oder Zahnpasta)
  • $Anwendungen therapeutischer Art (die nicht durch die Krankenkasse gezahlt werden)
  • $Produkte für die Hautpflege (Schminke, Bodylotion)
  • $Toilettenpapier, Taschentücher

Als Single gibst du laut Statistik jeden Monat durchschnittliche zwischen 45 und 65 Euro für Hygiene aus.

Kosten für Bekleidung

Natürlich möchtest du dir trotz deiner ersten eigenen Wohnung wie gewohnt hin und wieder neue Kleidung kaufen. Die genaue Höhe der Kosten für Bekleidung hängt natürlich wesentlich von deinem Ausgabeverhalten ab. Wer auf Markenkleidung verzichtet, kann seine Lebenshaltungskosten deutlich senken. Laut Untersuchungen gibt ein Single monatlich etwa 54 Euro für Schuhe, Oberbekleidung, Unterwäsche oder Accessoires aus. 

Handyverträge, Internetanschluss und GEZ

Das eigene Handy gehört heute ebenso zum Leben, wie ein Internetanschluss. Die für einen Handyvertrag anfallenden Kosten werden zu den Lebenshaltungskosten gerechnet. Um hier nicht zu hohe Aufwendungen zu haben, solltest du dir einen Vertrag suchen, der auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Es muss keine Flatrate für 50 Euro monatlich sein, wenn du fast ausschließlich das mobile Internet verwendest.

Auch bei der Wahl eines Internetanschlusses ist es klug, ihn so zu wählen, dass er für deine individuellen Ansprüche ausreicht. Sowohl für den Handyvertrag als auch den Internetanbieter kannst du vorher einen Vergleich durchführen.

Kosten, die du leider nicht beeinflussen kannst, entstehen durch die GEZ, denn sobald du dich in deiner neuen Wohnung anmeldest, erhältst du eine Rechnung in Höhe von 17,50 pro Monat bzw. 52,50 je Quartal. Diese Gebühr entfällt nur, wenn du nachweisen kannst, dass du keine Empfangsgeräte in Form von TV-Geräten oder Radios für den öffentlich-rechtlichen Bereich besitzt.

Mit einem guten Handyvertrag kannst du die Lebenshaltungskosten senken. Durchschnittlich zahlt ein Nutzer zwischen 20,15 Euro (in Sachsen) und 26,20 Euro (in Nordrhein-Westfalen). Es geht natürlich schon wesentlich günstiger. Für 10 bis 15 Euro monatlich bekommst du bereits günstige Tarife, die völlig ausreichend sind.

Einen Internetanschluss inklusive Telefon benötigst du für deine erste eigene Wohnung natürlich auch. Vergleiche zeigen, dass es Internetverträge schon knapp über 18 Euro monatlich gibt. Je nach der Geschwindigkeit und weiterer Leistungen bieten dir die ersten 50 Angebote ihre Verträge zu Kosten zwischen 18,28 Euro und 51,67 Euro pro Monat an. 

Kosten für Unterhaltung, Freizeitaktivitäten, Hobbys, Abos und Co.

Schon vor deinem Umzug in eine eigene Wohnung hast du deine Freizeit nach deinen eigenen Vorstellungen gestaltet. Du weißt also sehr genau, was du zahlst, wenn du ein Konzert besuchst, mit Freunden zum Essen gehst oder einen Club besuchst. Die dafür anfallenden Kosten lassen sich nicht wirklich beziffern. Um deine Lebenshaltungskosten, zu denen solche Ausgaben gehören, nicht zu sehr zu strapazieren, kann es sinnvoll sein, deine Aktivitäten gut zu planen. Am besten setzt du dir ein monatliches Limit und orientierst dich bei der Planung deiner Freizeit daran. 

Weitere Lebenshaltungskosten

Die oben genannten Kosten sind die größten aller laufenden Kosten. Es gibt aber weitere Lebenshaltungskosten, die du berücksichtigen musst, beispielsweise:

  • $Kosten für die Berufsbildung (z. B. für Fort- und Weiterbildungen)
  • $Tierhaltung (Hund, Katze oder Hase brauchen Futter oder auch ärztliche Versorgung)
  • $Versicherungen (z. B. Tierversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung)
  • $Urlaubskosten (z. B. Flug- und Übernachtungskosten)

Bewusst sparen ist das A und O

Bei den Lebenshaltungskosten kannst du ganz bewusst am meisten sparen. Denn du selbst beeinflusst, was du monatlich für neue Kleidung ausgibst. Auch auf die Frage, ob du am kommenden Wochenende wieder ein Konzert besuchst, gibst du alleine die Antwort. Deshalb liegt es an dir, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren, um Fixkosten wie Miete oder Strom fristgerecht bezahlen zu können und trotzdem noch gut zu leben.

Umzug bei Lockdown – Wichtige Regelungen rund um die Wohnungssuche

Umzug bei Lockdown – Wichtige Regelungen rund um die Wohnungssuche

Umzug bei Lockdown – Wichtige Regelungen rund um die Wohnungssuche

  • 5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wer nach Informationen zum Thema Umzug bei Lockdown sucht, der stößt schnell auf eine Vielzahl wichtiger Regelungen rund um die Wohnungssuche und den Wechsel des Wohnortes. Was muss man beachten, wenn man trotz der Pandemie die erste eigene Wohnung beziehen möchte oder ein Umzug aus anderen Gründen notwendig wird?

Umzug bei Lockdown – kein Verbot trotz Pandemie

Die gute Nachricht zuerst, ein Umzug ist trotz der pandemiebedingten Beschränkungen nicht verboten. Auch wenn die Planung und Durchführung komplizierter wird, hat der Gesetzgeber den Wechsel des Wohnsitzes (zumindest bisher) nicht untersagt. Folgende Tätigkeiten sind noch immer erlaubt:

  • $Wohnungs- und Hausbesichtigungen (möglichst digital)
  • $Umzug mithilfe privater Helfer
  • $Wohnsitzwechsel unter Zuhilfenahme eines Umzugsunternehmens

Bei jeder Form des Umzugs müssen die jeweils geforderten Schutzmaßnahmen eingehalten werden (z. B. Abstand einhalten, Mund-Nase-Schutz tragen). Vor allem das Tragen einer Maske ist unabdingbar, da das Einhalten des Mindestabstandes beim Transportieren von Mobiliar nicht immer möglich ist. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn auch keine gesetzliche Vorgabe, die zu räumende Wohnung am Tag des Umzugs gut zu lüften. Dies gilt auch an kalten Tagen.

Welche Schutzmaßnahmen ergreifen Umzugsunternehmen?

Neben der Vermeidung von Körperkontakten, etwa durch Händeschütteln, legen Umzugsunternehmen im Augenblick großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeitenden während des gesamten Umzuges neben Masken auch Handschuhe tragen. Zudem desinfizieren die Unternehmen ihre Fahrzeuge regelmäßig. 

Vor der Corona-Pandemie zählte es zu den Dienstleistungen vieler Umzugsunternehmen, das verwendete Verpackungsmaterial mitzunehmen und zu entsorgen. Aus hygienischen Gründen ist dies im Augenblick nicht möglich. Der Umziehende muss diese Materialien selbst entsorgen. 

Erste eigene Wohnung während der Corona-Pandemie

Möchte man in der momentanen Situation einen Umzug trotz Lockdown durchführen, gibt es einige Dinge zu beachten. Dabei ist nicht die Rede von der Entwicklung beim Mietspiegel, sondern eher, ob ein Umzug überhaupt zulässig ist, wie sich z. B. eine Hausbesichtigung bei Corona gestaltet, wer bei einem Umzug helfen darf und wie ein Umzug abzulaufen hat. 

Die geltenden Regelungen können die Vorfreude auf die erste eigene Wohnung durchaus schmälern und die Organisation des Wohnsitzwechsels komplizierter machen. Für die Person die umzieht, gelten augenblicklich folgende Regelungen: 

  • $es darf keine Corona-Infektion vorliegen
  • $die umziehende Person darf zum Zeitpunkt des Umzugs nicht in Quarantäne befinden
  • $es muss im Zweifelsfall eine Genehmigung des Gesundheitsamts vorliegen
  • $der Umzug darf nur in Deutschland erfolgen, da es im Ausland evtl. andere Regelungen gibt

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Inzidenzen und der daraus geltenden Beschränkungen variieren die Regelungen auch innerhalb der Bundesrepublik. Der Infektionsschutz unterliegt der Verantwortung der Bundesländer, weshalb es keine einheitlichen Regeln gibt. Das kann den Umzug in die erste eigene Wohnung schwieriger machen, wenn man die Stadt, den Landkreis oder das Bundesland wechselt. 

Wichtig: Sobald bei einer Person, die umziehen möchte, eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wird oder sie aufgrund von Kontakten mit Infizierten in Quarantäne muss, kann der Umzug nicht durchgeführt werden. 

Ein weiterer Grund, einen Umzug bei Lockdown zu verschieben bzw. zunächst zu stornieren besteht, wenn der Umzug in eine Region erfolgen soll, die vom RKI (Robert Koch-Institut) als Risikogebiet eingestuft wird. 

Für Umzüge im privaten Umfeld gelten Regelungen für Privatzusammenkünfte

Wer einen Umzug bei Lockdown plant und für Helfer auf sein privates Umfeld zurückgreift, für den gelten die Regelungen bei Privatzusammenkünften. Hier müssen die sogenannten Inzidenzwerte pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen beachtet werden. Europaweit führt augenblicklich die Türkei die Liste mit einem Wert von 471 an. Je höher die Inzidenzwerte in Deutschland liegen, desto strenger sind die Regelungen. 

Liegt der Inzidenzwert über 100, so dürfen sich nur Personen eines Haushalts mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen. Außerdem gilt in diesem Fall eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bei diesem hohen Wert sehen die Gesundheitsämter den Umzug nicht als triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung an, was den Umzug unzulässig macht. 

Bewegt sich der Inzidenzwert zwischen 35 und 100, dürfen sich die Personen von zwei Haushalten treffen, aber maximal 5 Personen treffen. Bei Einhaltung aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist ein Umzug bei Lockdown grundsätzlich zulässig. 

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 dürfen sich maximal 10 Personen aus zwei Haushalten privat treffen. Bei dieser Anzahl lässt sich ein Umzug durchführen und ist bei Einhaltung der Regeln erlaubt.

 

Wichtig: Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren fallen aus diesen Berechnungen vollständig heraus und werden nicht mitgezählt. Zudem werden Ehe- oder Lebenspartner sowie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt eingestuft. Dabei spielt der Wohnsitz, also auch das Bundesland, keine Rolle. 

Herausforderung Wohnungs- oder Hausbesichtigung trotz Corona

Bevor man sich für eine Wohnung entscheidet und den Umzug in Angriff nehmen kann, muss man zunächst das passende Objekt finden. Leider ist für jede Hausbesichtigung Corona ein nicht zu unterschätzendes Problem, denn bei solchen Terminen treffen viele Personen aufeinander. 

Eine Lösung könnte hier die digitale Hausbesichtigung sein. Dabei nutzt man einfach sein Smartphone oder Tablet. Der Makler führt die Interessenten via Videokonferenz durch die Wohnung oder das Haus, präsentiert alle Räume und beantwortet alle auftauchenden Fragen. Bei dieser Methode werden alle Regelungen eingehalten, denn sie ist kontaktlos und dennoch sehr persönlich, weil der Makler nur für den jeweiligen Teilnehmenden da ist. 

Da die Bevölkerung aufgefordert ist, unmittelbare soziale Kontakte zu vermeiden, kann man nicht nur die Hausbesichtigung Corona konform durchführen, sondern auch den Umzug mit einem Unternehmen auf diese Weise planen. Diesmal führt der Umziehende einen Mitarbeiter des Umzugsunternehmens durch die bisherige Wohnung und zeigt ihm sämtliches Umzugsgut. So gewinnt dieser einen Eindruck hinsichtlich des Umfangs und kann ein entsprechendes Angebot erstellen. 

Rechtlicher Hinweis: Die Laufzeit eines Mietvertrages beginnt trotz Corona zum festgelegten Termin. Corona ist also kein Grund für eine Verschiebung, selbst bei storniertem Umzug. 

Was die Entwicklung Mietspiegel trotz Corona zeigt

Auch wenn die von der Bundes- und Landesregierung auferlegten Corona-Beschränkungen das öffentliche Leben in vielen Bereichen zum Stillstand gebracht haben, ist ein Umzug bei Lockdown trotzdem möglich. Für die Entwicklung des Mitspiegels bedeutet dies aber, dass die Miet- und Kaufpreise weiter steigen, da die Nachfrage immer noch hoch ist und Wohnraum gesucht wird. Bei den Preisen für Wohnraum werden sich die Folgen der Corona-Pandemie erst noch zeigen.

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Damit du dir eine eigene Wohnung noch vor einer abgeschlossenen Ausbildung leisten kannst, bist du nicht nur auf eigenes Einkommen angewiesen, sondern vielmehr auch auf verschiedene Zuschüsse von staatlicher Seite. Nachfolgend erhältst du einen Überblick zur ersten Orientierung.

1. Lohn/Gehalt aus Festanstellung

Hierzu zählen alle Einkünfte aus einer Ausbildung oder Festanstellung. Im Idealfall kannst du hiermit bereits alle Fixkosten decken. Wie viel du letztlich verdienst, weißt natürlich nur du allein. Dies sollte auf alle Fälle deine größte Einnahmequelle sein. Außerdem bestimmt sie je nach Höhe alle weiteren alternativen Unterstützungen von staatlicher Seite. Beachte auch, dass ab einer bestimmten Grenze dein Einkommen sogar schon besteuert wird. Dies könnte besonders bei gutverdienenden Auszubildenden im Öffentlichen Dienst der Fall sein. Das würde bedeuten, dass eine gewöhnliche Industriekauffrau im Endeffekt auf dasselbe Gesamteinkommen kommen kann, obwohl sie schlechter verdient, dafür aber weniger Abgaben zahlt und gleichzeitig noch Kindergeld erhält.

2. Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender in einem Ausbildungsbetrieb hast du beste Chancen, innerhalb einer Ausbildung bereits ausziehen zu können. Kindergeld sowie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld können dein fehlendes, monatliches Budget ausgleichen. In der momentanen Corona-Pandemie gibt es eventuell auch die Möglichkeit, einen schon beantragten Mietzuschuss Corona (gemeint ist hier das Wohngeld) durch eine erleichterte Antragstellung und zügigere Auszahlung schneller zu erhalten.

3. Nebenjob(s)

Während der Ausbildung einem Nebenjob nachzugehen, ist nicht verkehrt. In diesem Fall musst du allerdings dein ausbildendes Unternehmen um Erlaubnis hinsichtlich des Nebenjobs bitten. Viele junge Menschen opfern ihre Freizeit, um damit z.B. ihre erste eigene Wohnung zu finanzieren. Ein Nebenjob macht besonders bei Studenten und Schülern Sinn. So können Mittel aus BAföG unterstützend aufgestockt werden oder bei dessen Ablehnung eher die Mindesteinkommensgrenze zu Wohngeld erreicht werden.

4. Der Unterhalt

Je nach finanzieller Situation kannst du von deinen Eltern Unterhalt verlangen. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, bis du dein eigenes Geld verdienst und eine erste qualifizierte Berufsausbildung in der Tasche hast. Wie viel sie dir theoretisch zahlen müssten, erfährst du bei den jeweiligen Bedürftigkeitsprüfungen der Ämter (BAföG, BAB, Arge…).

5. Kindergeld

Solange du dich in einer Ausbildung befindest und nicht älter als 25 Jahre bist, sollte dir das monatliche Kindergeld so gut wie sicher sein. Somit ist es ein unverzichtbarer Einkommensfaktor von mindestens 219 Euro (Stand 2021), um die monatlichen Kosten einer eigenen Wohnung zu decken. Normalerweise sind deine Eltern kindergeldberechtigt, durch einen Weiterleitungsantrag kann es aber direkt an dich gezahlt werden. Solltest du für den Kindergeld-Bezug zu viel verdienen, sollte deine erste Wohnung bereits locker machbar sein.

6. BAföG

Das BAföG eignet sich dafür, nicht nur dein Studium, sondern unter Umständen gleichzeitig auch eine eigene Wohnung zu finanzieren. Ob dies funktioniert, hängt größtenteils auch davon ab, in welcher Höhe deine Eltern dir gegenüber unterhaltsfähig sind. Sind sie selbst nur Geringverdiener, stehen deine Chancen für den höchstmöglichen Bedarf nicht schlecht. Kindergeld steht dir währenddessen ebenfalls zu. Wohngeld dem Grund nach nicht, solltest du BAföG beziehen.

7. Schüler – BAföG

Für Schüler gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, solange die Entfernung zum Elternhaus zu groß ist oder andere besondere Umstände dies erfordern. Denn im Gegensatz zum Studenten-BAföG spielt der Grund für deinen Bedarf durchaus eine Rolle, weil Schüler-BAföG ein Vollzuschuss ist, den du nicht zurückerstatten musst. Solange deine schulische Ausbildung dem Gesetz nach BAföG-förderungsfähig ist und deine Eltern nicht zu viel verdienen, bestehen bei triftigem Grund gute Chancen, dass du BAföG erhältst.

8. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich hauptsächlich nach der Höhe deiner Vergütung, deinem Alter und der Einkommenssituation deiner Eltern. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Der Kindergeldbedarf besteht weiterhin, hier muss allerdings genauer auf die Einkommensgrenze geachtet werden.

9. Mietzuschuss Ausbildung – Wohngeld eigene Wohnung

Wohngeld gibt es nur, wenn dem Grunde nach keine anderen Leistungen zustehen. Es kann ein entscheidender Mietzuschuss Ausbildung und damit eine Finanzierungsmöglichkeit zur ersten Wohnung sein. Dieser Mietzuschuss Ausbildung ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Anzahl zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Zudem ist die Gesamtmiete beim Thema erste gemeinsame Wohnung besonders zu beachten. Beantragt werden muss das Wohngeld in der örtlichen Wohngeldstelle. Hierbei sind auch unbedingt Mindesteinkommensgrenzen zu beachten.

10. Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen – Sozialleistungen im Sinne von ALG I und II

ALG II gibt es nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn du keinen Anspruch auf BAföG (schulische Ausbildung/Studium) oder BAB (duale Ausbildung) hast. Dies möchte das Amt auch schriftlich bestätigt haben. Kannst du nachweisen, dass du keine Ansprüche auf andere Leistungen hast oder einer der Zuschüsse, die du bereits beziehst, zur Sicherung deines Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ALG II bewilligt werden. Dies gilt auch bei Schülern. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt dir der Staat eine günstige Wohnung und auch eine Erstausstattung.

11. Bildungskredite und andere Darlehen

Die Finanzierung über Kredite wird nun zunehmend auch Geringverdienern wie Schülern, Auszubildenden und Studenten ermöglicht. Viele scheuen sich zwar davor, sich bereits in jungen Jahren zu verschulden. Doch wenn die Eltern zur Ersteinrichtung oder unterhaltsmäßig nicht viel beisteuern können und staatliche Zuschüsse verwehrt bleiben, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nimmst du einen Kredit bei der Bank auf oder du lebst noch eine ganze Weile bei den Eltern, um ggf. etwas ansparen zu können.

Wichtig:

Um einen Kreditvertrag abzuschließen, musst du uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dies ist erst bei Volljährigkeit der Fall. Daher ist eine solche Finanzierung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

 

Wo macht eine Kreditfinanzierung Sinn?

Ob du tatsächlich einen Kredit aufnehmen solltest, entscheidet sich vor allem daran, ob sie dir sozusagen als Mietzuschuss weiterhilft. Kreditfinanzierung ist sinnvoll, wenn sie z. B. für folgende Dinge genutzt wird:

– Finanzierung der Ersteinrichtung, wenn kaum Ersparnisse vorhanden sind und die Arge einen Zuschuss verweigert

– Finanzierung des Studiums oder schulischen Ausbildung mit eigener Wohnung, wenn alle staatlichen Hilfeleistungen abgelehnt wurden oder nur mit einem unzureichenden Betrag bezuschusst werden, sodass die Kosten nicht ausreichend gedeckt werden können

Finanzierungskredite für Schüler, Auszubildende und Studenten

Heute gibt es bereits für alle Situationen die passenden Kredite, auch bei keinem oder geringem Einkommen. Doch ein Mindestalter von 18 Jahren reicht den meisten Banken nicht, um einen Kredit zu bewilligen. Um an einen Kredit zu kommen, stellt die Bank die Frage nach einem regelmäßigen Einkommen. So wird kaum ein Schüler durch seine Nebenjobs so viel Geld verdienen, dass er damit ein pfändbares Einkommen erzielt. Also wird die Bank nach einer Bürgschaft der Eltern fragen. Leben deine Eltern in gesicherten Einkommensverhältnissen und müssen nicht eigene Verpflichtungen erfüllen, sind Banken zu einer Kreditvergabe bereit. Speziell für die junge Generation gibt es immer mehr Kredite, die die für Geringverdiener ohne eigenes Einkommen und Sicherheiten gedacht sind.

Fazit: Viele Wege führen nach Rom – oder in die eigene Wohnung

Idealerweise wird ein eigener Hausstand durch das Einkommen aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis finanziert. Zu zweit lassen sich die Mietkosten noch einfacher stemmen. Ergänzend dazu sieht der Staat die eine oder andere Förderung und Unterstützung vor (Mietzuschuss Ausbildung oder Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen). Ausgehend von deinen Einkommensverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern solltest du auf jeden Fall versuchen, staatliche Unterstützung zu erhalten, um dir den Wunsch einer ersten eigenen Wohnung zu erfüllen. Für einen noch detaillierteren Überblick empfehle ich dir unseren Premium Zugang über ewongi.de

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

  • 8 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Unterhaltsberechtigt kann unter bestimmten familiären Bedingungen jeder sein, solange er zur Bestreitung des Lebensbedarfs die eigenen Mittel nicht mehr aufbringen kann. Jene Unterhaltsansprüche können z.B. zwischen Ehegatten oder Verwandten gerader Linie entstehen, sowie natürlich hauptsächlich für die Eltern gegenüber deren Kindern.

Rein rechtlich kannst du also mit der eigenen Wohnung von deinen Eltern Unterhalt verlangen, da sie bis zum Abschluss eines ersten qualifizierten Berufsabschlusses oder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen für deinen Unterhalt verpflichtet sind.

Ab wann darf man eine eigene Wohnung bewohnen?

Ab 18 Jahren darfst du deinen Wohnsitz frei wählen. Soweit junge Erwachsene also finanziell auf eigenen Beinen stehen können, braucht es keine Einwilligung bzw. Erlaubnis seitens des Amtes oder der Eltern. Ganz egal ob du mit 18 noch Schüler, oder als arbeitssuchend gemeldet bist, du darfst grundsätzlich von zu Hause
ausziehen und eine eigene Wohnung mieten. Allerdings muss dieser dann dafür auch das Geld haben – die Eltern sind meist nicht verpflichtet, grundsätzlich eine eigene Bude zu finanzieren.

Welche Faktoren bestimmen den Unterhalt?

Finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kannst du erhalten, wenn du deine erste Ausbildung startest und aus diesem Grund in deine erste eigene Wohnung ziehst. Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – sollte erfolgreich sein, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • $Deine berufliche Situation, dein Alter, dein Einkommen
  • $Einkommen der Eltern
  • $Eigene Wohnung oder im Haushalt der Eltern lebend
  • $Insgesamt die Notwendigkeit, abhängig von 1.

Unterhalt: Minderjährige und volljährige Kinder

Bis zum 18. Lebensjahr sind deine Eltern zum Betreuungsunterhalt sowie Barunterhalt verpflichtet. Sind sie geschieden, trifft auf jedes Elternteil eine der beiden Pflichten zu. Das heißt derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut, ist automatisch bar unterhaltspflichtig. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Betreuung, außer du wohnst noch zu Hause und befindest dich in der ersten Ausbildung, welche zu einem qualifizierten Berufsabschluss führt. Bei Minderjährigen wird das eigene Nettoeinkommen dem Unterhaltsbedarfssatz nur zur Hälfte angerechnet, bei Volljährigen komplett.

Orientierungsphase nach der schulischen Ausbildung

Die Orientierungsphase beträgt nach Abschluss der allgemeinen Schulausbildung genau ein Jahr. Dadurch steht es dir als Kind frei, in dieser Zeit einen Job anzunehmen, ein freiwilliges soziales Jahr zu beginnen oder hierdurch ein Jahr im Ausland zu leben und eine fremde Sprache und Kultur kennen zu lernen.

Aber: Ist das FSJ (Freiwillige Soziale Jahr), oder eine andere Tätigkeit wie z.B. Auslandsaufenthalt, nicht Voraussetzung bzw. Bestandteil einer Ausbildung oder Studium, besteht zu dieser Zeit kein Anspruch auf Unterhalt. Natürlich können deine Eltern aber auch weiterhin freiwillig Unterhalt zahlen. Kindergeld steht dir während dieser Zeit auf jeden Fall zu, Wohngeld kann es ebenfalls geben. ALG II wird schwierig, da deine Eltern dir gegenüber als U25 ohne abgeschlossene Ausbildung dem Grunde nach unterhaltspflichtig sind. Einfach mal bei der Arge nachfragen.

Wenn eine eigene Wohnung aufgrund der Entfernung erforderlich ist

Wenn wegen einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein Wohnungswechsel notwendig wird, müssen die Eltern Unterkunft und Lebensunterhalt in einer anderen Stadt finanzieren – soweit sie hierzu in der Lage sind. Mehr als 640 Euro müssen sie dafür allerdings in der Regel nicht pro Monat aufbringen.

Wann besteht nun grundsätzlich Barunterhaltsanspruch für eine eigene Wohnung?

  • $Betreuungs- und Barunterhaltsanspruch bis zum 18. Lebensjahr, wobei die Eltern dem Auszug zustimmen müssen
  • $Grundsätzlich während der allgemeinen Schulpflicht und bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung
  • $Ab dem 18. Lebensjahr während einer Ausbildung (Schule, duale Ausbildung oder Studium)
  • ?Jedoch maximal bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres
  • $Während einer Übergangszeit von bis zu 3 Monaten
  • $Bei Abbruch einer Ausbildung innerhalb der einjährigen Orientierungsphase nach Beendigung der Schulpflicht (ab Hauptschule)
  • $Ein Studium nach abgeschlossener Erstausbildung, wenn dieses als Weiterbildung einzuordnen ist

Was passiert, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können?

Du kannst dann BAföG oder BAB beantragen je nach beruflicher Situation bzw. dann steht dir mit großer Wahrscheinlichkeit was zu. Wenn eine eigene Wohnung vorliegt, zahlen die Bafög-Ämter einen höheren Satz. Das gilt auch für minderjährige Studenten. Warum die Kinder bei ihren Eltern ausgezogen sind, interessiert die Bafög-Ämter nicht. Sie fragen auch nicht, ob die Eltern am Studienort leben. Wer staatliche Ausbildungsförderung erhält und auszieht, muss das dem Amt nur mitteilen – und bekommt ab dem Monat des Auszugs mehr Geld vom Staat.

Was gilt bei ALG I / II ?

Arbeitssuchende und Geringverdiener unter 25 Jahren müssen sich für die räumliche Trennung von ihren finanziell bedürftigen Eltern, zunächst eine Erlaubnis vom
zuständigen Amt einholen. Wird keine Zustimmung eingeholt, so werden von den Ämtern auch keine Unterkunftskosten übernommen.

Moralische Werte: Ist dies überhaupt der richtige Weg?

Hierbei spielt auch die Moral eine nicht weniger bedeutsame Wertstellung. Du solltest dir im Klaren darüber sein, ob deine Eltern überhaupt in der Lage sind, dir monatlich Geld zukommen zu lassen, auch wenn dies die Ämter für angemessen
halten. Wenn sie selbst nur ein kleines Einkommen haben, wäre es nahezu dreist, noch Geld zu verlangen, damit sie dir deine Wohnung finanzieren. Nicht Wenige haben ihre Beziehung zu den Eltern stark strapaziert, weil sie auf Grundlage des Rechts darauf bestanden haben, Unterhalt zu bekommen. Sollte die Entfernung allerdings eine vom Elternhaus entfernte, eigene Bleibe voraussetzen, sieht dies schon anders aus.

Auch wenn die Eltern über den Freibeträgen liegen, können sie in der heutigen Zeit oft nicht allzu viel für die eigene Wohnung oder die Ausbildung beisteuern, da die Realität abseits der Freibeträge i.d.R. ganz anders aussieht.

Unterhalt: Bedarf und Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle ist kein Gesetzt, sondern eher als Richtlinie zu sehen, welche auch bei Gericht herangezogen wird. Auch hier wird zum Großteil nur auf die relevanten Fakten bei einer eigenen Wohnung eingegangen, da es sonst den Rahmen sprengen würde.

Für volljährige Kinder, welche Anspruch auf Barunterhalt haben und eine eigene Wohnung mieten, oder wie du mieten wollen, beträgt der Unterhaltsbedarf 670 Euro monatlich, egal ob Schüler, Student, Azubi. Hierbei sind 280 € für Unterkunft mit Nebenkosten u. Heizkosten (Warmmiete) enthalten.

Wichtig: Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig, bei Volljährigen zu 100% angerechnet.

 

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen in €

 

12-17

 

Ab 18

Bedarfskontrollbetrag    in €
Bis  1.900 497 € 530 €  
1.901 – 2.300 522 € 557 € 1.400
2.301 – 2.700 547 € 583 € 1.500
2.701 – 3.100 572 € 610 € 1.600
3.101 – 3.500 597 € 636 € 1.700
3.501 – 3.900 637 € 679 € 1.800
3.901 – 4.300 676 € 721 € 1.900
4.301 – 4.700 716 € 764 € 2.000
4.701 – 5.100 756 € 806 € 2.100
5.101 – 5.500 796 € 848 € 2.200

Diese Tabelle zeigt ja nach Gesamteinkommen (Netto) deiner Eltern (Linke Spalte) und deinem Alter (über oder unter 18 Jahren) deinen Unterhaltsbedarf. Dies nur zum besseren Verständnis, denn wenn du eine eigene Wohnung beziehen möchtest, zählt der Regelsatz von 670 €.

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Da kein Betreuungsunterhalt (zu Hause wohnen) mehr geleistet werden kann, ist beim volljährigen Kind die Barunterhaltspflicht auf beide Eltern zu verteilen.

Dein eigenes Einkommen wie Ausbildungsvergütung, sowie Halbwaisenrente oder Stipendien werden vollständig angerechnet und mindern die mögliche Unterhaltssumme. Gelegentliche Erwerbstätigkeiten nebenbei, z.B. bei Studenten, werden nicht einberechnet. Im Gegensatz dazu jedoch 450€ Jobs. Allerdings bleibt hiervon ein Teil für berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei, mindestens 60 Euro.

Doch wie wird nun der Unterhalt berechnet?

Nun wird es komplizierter.
Man ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils, von dem jeweils der Selbstbehalt in Höhe von EUR 1.200,00 abgezogen wird. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt 960€. Von dem Bedarf von 670 € werden zunächst Kindergeld abgezogen, sowie weitere eigene Einkommen des Kindes, je nach dessen Anrechnung. Der daraus resultierende Betrag muss dann von den Eltern anteilig, je nach Einkommen, gezahlt werden. Allerdings nur, wenn nach Abzug des Selbstbehaltes der Eltern noch ein Betrag übrig bleibt, welcher den zuvor errechneten Bedarf des Kindes decken kann. Ist dies nicht der Fall, greift Beispielsweise BAföG oder BAB. Klingt logisch oder?

Beispielberechnung:

(Kind studiert auswärts, kein zusätzliches Einkommen, 670 € Bedarf)

Vater verdient EUR 4.100,00 ; die Mutter EUR 2.100,00

Davon werden EUR 219,00 Kindergeld abgezogen.

Folglich müssen die Eltern anteilig EUR 451,00 aufbringen.

Vater hat Einkommen von EUR 2.900,00 (4.100,00 abzüglich 1.160,00 Selbstbehalt)
Mutter hat Einkommen von EUR 900,00 (2.100,00 abzüglich 1.160,00 Selbstbehalt)

Vater zahlt damit 451 x 2940 : 3800 = EUR 348,93
Mutter zahlt damit 451 x 940 : 3800  = EUR 111,56

Ganz nebenbei:  Es gibt hier kein BAföG, da Einkommensgrenzen der Eltern bereits überschritten wurden.

Das wichtigste zum Unterhalt zusammengefasst:

Generell kann dein Unterhalt nur über ein Gericht festgelegt werden, wenn dir deine Eltern freiwillig kein Geld zukommen lassen. An dieser Stelle vorausgesetzt, sie seien zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in der Unterhaltspflicht. Unterhaltspflichtig sind sie nach dem Gesetz bis zum Abschluss eines ersten qualifizierten Berufsabschlusses (z.B. Berufsausbildung oder Hochschulstudium) und solange du noch unter 25 bist. Dadurch wird der Unterhalt bei fast allen staatlichen Leistungen vorgezogen (außer Wohngeld), unabhängig davon, ob deine Eltern den errechneten Unterhalt tatsächlich zahlen (wollen oder können).

Wie viel Unterhalt dir tatsächlich zusteht, erfährst du durch die Bedürftigkeitsprüfung für BAföG oder BAB. Steht dir dem Grunde nach nichts zu, bist du hauptsächlich auf dein eigenes Einkommen, Kindergeld sowie Unterhalt angewiesen, wobei Letzteres in Hinsicht auf die eigene Wohnung sehr oft zu Konflikten innerhalb der Familie führt, vor allem dann, wenn der Auszug nicht zwingend notwendig ist. Sicherlich ist es jedoch möglich, eine eigene Wohnung mittels Kindergeld und Unterhalt (670 € –219 € = Unterhalt) zu finanzieren. Zumindest da deine Eltern dem Gesetz nach barunterhaltspflichtig wären, solange du das 18. Lebensjahr erreicht hast und noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzt.

Allerdings ist diese Vorgehensweise moralisch sehr bedenklich. Daher empfiehlt es sich, dieses Thema erst gar nicht anzusprechen, sondern in einem günstigen Augenblick nach einem kleinen monatlichen Taschengeld zu fragen. Sicherlich werden dir deine Eltern oder Verwandten hin und wieder mal ein kleines Sümmchen zustecken oder zum Einzug einen Umschlag mit Geld überreichen. Sollte deine Ausbildung oder leibliches Wohl zu Hause gefährdet sein, dir deine Eltern jegliche Unterhaltszahlungen trotz gutem Einkommen verweigern (und damit jegliche Bezüge wegfallen), solltest du tatsächlich den Unterhalt einklagen.

Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung:
Was steht mir zu?

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung der Familienkasse an die Erziehungs- berechtigten und wird i.d.R. bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Seit 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschrän­kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.  

Wann wird Kindergeld gezahlt?

  • $Bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind
  • $Bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen
  • ?Dazwischen musst du dich in einem (Erst-)Ausbildungsverhältnis befinden (Schule, duale Ausbildung, Studium, Praktika etc.)
  • $Bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten, in welcher du quasi nichts machst (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildung)
  • ?Ist dieser Zeitraum größer, musst du arbeitssuchend gemeldet sein und bekommst bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, solange du dich glaubhaft um eine Ausbildung bzw. Job bemühst
  • ?Ebenso bei geringfügiger Beschäftigung (450€ Job) wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt

Kindergeld Anspruch: Wieviel gibt es?

  • $Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich jeweils 219€
  • $Für das dritte Kind 225€
  • $Für jedes weitere Kind 250€

Zweite Ausbildung und Kindergeld

Generell gilt: Auch bei einem Zweitstudium oder Zweitausbildung ist die Zahlung von Kindergeld nicht ausgeschlossen. Es gibt immer Ausnahmen und Spielraum. Solange erkennbar ist, dass das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht wurde, bestehen gute Chancen auf Fortzahlung. 

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld?

In erster Linie liegt der Rechtsanspruch für das Kindergeld bei den Eltern, um ihre Kinder damit zu versorgen bzw. zu unterstützen. Auch ein Auszug von zu Hause ändert erstmal nichts an dieser Tatsache. Ohne einen Antrag sind es immer noch die Eltern, die das Kindergeld vom Staat erhalten.

Einkommen und Zuverdienst während der Erstausbildung

Bis 2012 gab es jährlich sehr aufwendige Einkommensprüfungen für erwachsene, Kindergeld berechtigte Kinder. 
Heute ist es egal, wie viel du in deiner Ausbildung oder als Student mit deinem Nebenjob verdienst.

Eigene Wohnung – Kindergeld direkt erhalten

Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst.

Übrigens: Es gilt zumeist die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Diese wird entweder in Barunterhalt oder als Naturalunterhalt geleistet. Das Kindergeld wird hier mit dem jeweils geltenden Unterhaltsanspruch zu 100% verrechnet.

Fazit: Kindergeld bildet ein wichtiges Fundament

Für den Großteil der jungen Erwachsenen spielt der Bezug von Kindergeld beim Auszug von zu Hause eine bedeutende Rolle. 219€ pro Monat oder mehr (je nach Kind) sind nicht wenig Geld. Haben oder nicht haben. Damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt, muss dieses Thema vorab mit den Eltern genau besprochen werden. Doch keine Angst: Solange dir per Gesetzt das Kindergeld zusteht, muss dir das staatliche Kindergeld auch bei einer eigenen Wohnung garantiert zukommen. Es dient immerhin deinem Unterhalt, nicht dem deiner Eltern.