Kindergeld und eigene Wohnung:
Was steht mir zu?
- 3 Minuten Lesedauer
Position: Inhaber
Kindergeld ist eine staatliche Zahlung der Familienkasse an die Erziehungs- berechtigten und wird i.d.R. bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Seit 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschränkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.
Wann wird Kindergeld gezahlt?
- $Bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind
- $Bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen
- ?Dazwischen musst du dich in einem (Erst-)Ausbildungsverhältnis befinden (Schule, duale Ausbildung, Studium, Praktika etc.)
- $Bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten, in welcher du quasi nichts machst (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildung)
- ?Ist dieser Zeitraum größer, musst du arbeitssuchend gemeldet sein und bekommst bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, solange du dich glaubhaft um eine Ausbildung bzw. Job bemühst
- ?Ebenso bei geringfügiger Beschäftigung (450€ Job) wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt
Kindergeld Anspruch: Wieviel gibt es?
- $Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich jeweils 219€
- $Für das dritte Kind 225€
- $Für jedes weitere Kind 250€
Zweite Ausbildung und Kindergeld
Generell gilt: Auch bei einem Zweitstudium oder Zweitausbildung ist die Zahlung von Kindergeld nicht ausgeschlossen. Es gibt immer Ausnahmen und Spielraum. Solange erkennbar ist, dass das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht wurde, bestehen gute Chancen auf Fortzahlung.
Wer hat Anspruch auf das Kindergeld?
In erster Linie liegt der Rechtsanspruch für das Kindergeld bei den Eltern, um ihre Kinder damit zu versorgen bzw. zu unterstützen. Auch ein Auszug von zu Hause ändert erstmal nichts an dieser Tatsache. Ohne einen Antrag sind es immer noch die Eltern, die das Kindergeld vom Staat erhalten.
Einkommen und Zuverdienst während der Erstausbildung
Bis 2012 gab es jährlich sehr aufwendige Einkommensprüfungen für erwachsene, Kindergeld berechtigte Kinder.
Heute ist es egal, wie viel du in deiner Ausbildung oder als Student mit deinem Nebenjob verdienst.
Eigene Wohnung – Kindergeld direkt erhalten
Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst.
Übrigens: Es gilt zumeist die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Diese wird entweder in Barunterhalt oder als Naturalunterhalt geleistet. Das Kindergeld wird hier mit dem jeweils geltenden Unterhaltsanspruch zu 100% verrechnet.
Fazit: Kindergeld bildet ein wichtiges Fundament
Für den Großteil der jungen Erwachsenen spielt der Bezug von Kindergeld beim Auszug von zu Hause eine bedeutende Rolle. 219€ pro Monat oder mehr (je nach Kind) sind nicht wenig Geld. Haben oder nicht haben. Damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt, muss dieses Thema vorab mit den Eltern genau besprochen werden. Doch keine Angst: Solange dir per Gesetzt das Kindergeld zusteht, muss dir das staatliche Kindergeld auch bei einer eigenen Wohnung garantiert zukommen. Es dient immerhin deinem Unterhalt, nicht dem deiner Eltern.