Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken
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Position: Inhaber
Wenn die erste Wohnung frisch bezogen ist und die Umzugskartons alle wieder ausgepackt sind, kann das Einleben in der ersten Wohnung endlich beginnen … wenn da nicht der Gang zu den Behörden wäre.
Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Nur eine Woche Zeit
Zu Deinem Auszug gehört auch immer das Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich mit der Meldepflicht der Gemeindemitglieder befasst. Wenn du Zuhause ausziehst, oder allgemein umziehst, musst du deinen neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Generell ist immer das Einwohnermeldeamt in deiner zuständigen Stadt oder Gemeinde zuständig, welches du im Rathaus oder Bürgeramt findest. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden.
Die Ummeldung hat in den meisten Meldeämtern durch persönliche Vorsprache zu erfolgen, da gleichzeitig die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird.
In vielen Einwohnermeldeämtern gibt es einen vereinfachten Ummeldeschein, der bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde anstelle des normalen Meldeformulars auszufüllen ist. Das Meldeformular kann oftmals auch auf den örtlichen Websites heruntergeladen und bereits zuhause ausgefüllt werden. Dann bitte ausdrucken, unterschreiben und zum Einwohnermeldeamt mitnehmen.
Nötige Unterlagen für das Einwohnermeldeamt:
- $Personalausweise bzw. Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Es ist auch ausreichend, wenn ein volljähriges Mitglied der Familie mit sämtlichen Ausweisen der meldepflichtigen Personen erscheint.
- $ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Mietvertrag bzw. Kaufvertrag
- $ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
- $sofern Sie Kfz-Halter sind: ggf. Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (viele Einwohnermeldeämter bieten an, die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren direkt vorzunehmen. Somit sparen Sie sich den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle).
Was es noch zu beachten gilt:
- $Du musst dich bereits dann ummelden, wenn sich auch nur die Straßennummer ändert
- $Melde dich innerhalb von sieben Tagen im Einwohnermeldeamt um, sonst kann dir wegen Nichteinhaltung der Meldefrist mitunter ein Bußgeld drohen
- $Solltest du noch nicht volljährig sein, sind deine Eltern dafür zuständig
Die Ummeldung ist in einigen Teilen Deutschlands noch kostenlos, in manchen Bundesländern jedoch bis zu 25 Euro.