Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Auszug von zu Hause? Welche berufliche Situation passt am besten? Wann darf ich überhaupt selbst über diesen Schritt entscheiden?

Fragen, dessen Antworten immer von der Situation des Einzelnen abhängen. Ewig warten will natürlich keiner. Sobald das erste Geld verdient wird oder die große Liebe gefunden wurde, denken viele gleich an die erste eigene Wohnung. Darüber entscheiden kannst also nur du selbst, solange du 18 bist. Von rechtlicher Seite her ist es erst ab 16 möglich, eine eigene Wohnung zu beziehen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bist du immer auf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, also deiner Eltern angewiesen.

Die optimale Situation für den Auszug von zu Hause

Das der Zeitpunkt bei einem festen Einkommen, z.B. Übernahme nach der Ausbildung, der Beste ist, sollte klar sein. Doch in dem meisten Fällen besteht der Wunsch nach Freiheit und Unabhängigkeit schon während der Schulzeit, betrieblichen Ausbildung oder Studium. Aus diesem Grund solltest du idealerweise schon 18 sein und ein festes Einkommen vorweisen können. Dieses kann sich auch aus KindergeldUnterhalt und einem Nebenjob zusammensetzen, ebenso wie Ausbildungsvergütung und unterstützendes Wohngeld. Hierbei brauchst du keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei jeglichen Unterschriften und ermöglichst dir selbst mit einem geringen Einkommen die erste eigene Wohnung oder erste gemeinsame Wohnung.

Unter 18 Jahre und Schüler/in

  • $Hier haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und müssen dem Auszug von zu Hause zustimmen
  • $Du benötigst ihre Unterschrift, z.B. beim Mietvertrag
  • $Große Abhängigkeit von den Eltern, da normalerweise kein Einkommen vorhanden ist
  • $allgemein schwierig umzusetzen, da es hier meist bei den finanziellen Mitteln scheitert, die Erziehungsberechtigten müssten dir deine Wohnung mittels Kindergeld und Unterhalt bezahlen, ein Nebenjob ist unumgänglich
  • $Theoretisch stünden dir unter den gegebenen Voraussetzungen (siehe Kategorie Einnahmen) nur Wohngeld oder Schüler-BAfög ab der 10. Klasse zu

Unter 18 Jahre mit betrieblicher Ausbildung

Ein eigenes Einkommen in Form einer Ausbildungsvergütung würde den Wunsch nach der eigenen Wohnung schon in ein ganz anderes Licht rücken. Wenn deine Ausbildungsstätte etwas weiter von deinem Heimatort entfernt liegt, ist eine eigene Wohnung auf jeden Fall sinnvoll. Bedenke die enormen Fahrtkosten sowie den zeitlichen Faktor. Zudem steht dir in solchen Fällen BAB zu (Beachte jedoch die Voraussetzungen , was die finanzielle Situation ungemein verbessern kann. Sollten dir kein BAB zustehen, käme für dich wenigstens noch Wohngeld in Frage, solange du das Mindesteinkommen erreichst.

Der moralische Faktor

Gehe das Thema “Auszug von zu Hause” langsam und vor allem sachlich an und überrumple deine Eltern nicht. Bereite sie langsam darauf vor und zeige ihnen im Alltag, wie selbstständig du sein kannst. Ein überstürzter Auszug kann sie schnell verletzten und in seltenen Fällen eine regelrechte Kluft zwischen euch reißen.

Fazit

Den richtigen Zeitpunkt für den Auszug von zu Hause zu finden ist nicht leicht, gerade dann, wenn man bei elterlichen Problemen keinen Ausweg mehr sieht. Zudem hängt es meist von den finanziellen Mitteln ab, vor allem von staatlicher Seite. Umso wichtiger ist es, die Realität im Auge zu behalten und sich genau zu überlegen, ob man der neuen Situation schon gewachsen ist. Geld allein spielt hier noch lange keine Rolle, wenn du nicht weist, worauf es im Leben ankommt. Denn deine eigene Wohnung möchte mehr als nur bezahlt werden.

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist für viele Heranwachsende inzwischen nicht nur ein Wunsch, sondern immer häufiger eine Notwendigkeit. Ursache können familiäre oder auch berufliche Gründe sein. Wann ist dein Auszug in diesem Alter möglich? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Wo erhältst du Unterstützung?

Mögliche Gründe für ein Ausziehen mit 16 oder 17

Manchmal ist es notwendig, dass du dein Elternhaus verlässt, bevor du volljährig bist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es die familiäre Situation erfordert oder sie einen Ausbildungsplatz erhalten, der weit vom Elternhaus entfernt ist.

Familiäre Situation

Als familiäre Gründe gelten meist Probleme bis hin zur häuslichen Gewalt. So wird das Jugendamt eingreifen, wenn du in einem unzumutbaren Umfeld lebst, deine Eltern dich vernachlässigen oder du physische und/oder psychische Gewalt durch deine Eltern erfährst. In diesem Fall hat das Jugendamt die Möglichkeit, deinen Eltern über das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und für deine Unterbringung zu sorgen, auf deinen Wunsch hin, und wenn dies möglich ist, auch in einer eigenen Wohnung.

Berufliche Gründe für einen Auszug

Wenn du nach dem Realschulabschluss eine betriebliche Ausbildung beginnst, bekommst du somit auch eine Ausbildungsvergütung. Abhängig von der Höhe dieser Vergütung kannst du dir eventuell eine eigene Wohnung leisten. Dann ist ein Ausziehen mit 16 oder 17 durchaus möglich. Wenn du mit dem Gedanken spielst, auszuziehen, solltest du dir auf jeden Fall überlegen, wie du die Finanzierung der Wohnung und deines Lebensunterhaltes gestaltest. Prinzipiell sind deine Eltern zum Unterhalt verspflichtet, aber nur, wenn ihre Einkommen dies zulassen.

 

Rechtsgrundlagen – Was beim Ausziehen mit 16 oder 17 gilt

Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen. 

Stichwort Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sie haben nämlich bis zu deiner Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für dich, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses ist in § 1631 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sie können hinsichtlich kurzer oder langer Aufenthalte bestimmen:

  • $wo du übernachtest (z. B. bei Freunden)
  • $ob und wohin du alleine in den Urlaub fährst
  • $wo du dauerhaft wohnst

Das heißt, sie entscheiden ohne Rücksicht auf deinen Willen, wo du wohnst bzw. deinen Lebensmittelpunkt hast. Vor allem die ihnen auferlegte Verantwortung für dein Wohlergehen ist der Grund, dass deine Eltern dich nicht ohne triftigen Grund ausziehen lassen. Um ein Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren doch durchzusetzen, kannst du dich an das Jugendamt wenden, das dann vor dem Familiengericht einen Beschluss erwirken kann.

Problem: deine Geschäftsfähigkeit mit 16 oder 17

Ein Problem beim Auszug aus der elterlichen Gemeinschaft mit 16 oder 17 besteht darin, dass du in diesem Alter nur über eine beschränkte Geschäftsfähigkeit verfügst. Das hat zur Folge, dass deine Eltern bis zu deinem 18. Lebensjahr alle Verträge für dich mitunterschreiben müssen. Dies gilt natürlich auch für einen etwaigen Mietvertrag. Diese beschränkte Geschäftsfähigkeit wird dir nicht nur beim Mietvertrag als Hürde begegnen. Bis zu deiner Volljährigkeit werden deine Eltern auch beim Handyvertrag, dem Kauf teurer Möbel oder beim Abschluss eines Vertrags mit einem Energieversorger für deine erste Wohnung ihre Unterschrift leisten müssen.

 

So unterstützt dich der Staat beim Auszug mit 16 oder 17

Zunächst einmal sind deine Eltern verpflichtet, für deine finanzielle Absicherung zu sorgen und müssen dich entsprechend unterstützen. Das bedeutet für dich, dass bei allen staatlichen Leistungen (außer Wohngeld) zuerst geschaut wird, ob ihre Einkommen die gesetzlichen Freibeträge überschreiten. Das heißt, du erhältst erst staatliche Unterstützung erst, wenn deine Eltern nicht genug verdienen. Als staatliche Leistungen kommen in Betracht:

  • $Kindergeld (per Weiterleitungsantrag)
  • $Schüler-BAföG (bei schulischer Ausbildung, weit entferntem Elternhaus und geringem Eltern-Einkommen)
  • $Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • $Wohngeld (nur bei zweiter Ausbildung oder staatlich nicht anerkannter Ausbildung)

Ein Anrecht auf Wohngeld hast du in der Regel nicht, weil du ja dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast. Nur bei Vorlage einer Ablehnung aus den oben genannten Gründen könntest du doch Wohngeld erhalten.

Fazit: Unter 18 Jahren ausziehen kann sinnvoll sein

Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist zwar möglich, es gibt allerdings hohe Hürden. Neben familiären Gründen, bei dem du das Jugendamt um Hilfe bittest, kann ein Ausbildungsplatz mit guter Ausbildungsvergütung die Startlinie für die erste Wohnung sein. Wenn deine Eltern dir noch das Kindergeld zukommen lassen, könnte es für den Auszug reichen. Auch eine gute Mischung aus Kindergeld, Nebenjob, Wohngeld und ggf. Unterhalt wäre eine weitere, realisierbare Lösung.