Das Zusammenziehen – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Am einfachsten funktioniert der Einzug in die erste gemeinsame Wohnung, wenn du und dein Partner/deine Partnerin bereits die vom Gesetz vorgesehene Volljährigkeit erreicht habt. Im Idealfall habt ihr also beide das 18. Lebensjahr vollendet. Dann müsst ihr nämlich eure Eltern nicht mehr um Erlaubnis fragen, weil ihr voll geschäftsfähig seid und den Mietvertrag selbst unterschreiben könnt.
Um euch als Paar eine eigene Wohnung leisten und euren Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können, solltet ihr beide über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. So besteht auch nicht die Gefahr, dass einer von euch vom Partner abhängig ist. Außerdem umgeht ihr so Streitigkeiten hinsichtlich der Finanzierung der Wohnung. Benötigt ihr in diesem Bereich Unterstützung, dann könnt ihr euch um staatliche Leistungen in Form von Zuschüssen wie Wohngeld, Finanzierung der Erstausstattung o. ä. bemühen.
Eine nicht unwichtige Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben gelingt, ist der Standort der gemeinsamen Wohnung. Das Zusammenziehen mit jemandem ist eine große persönliche Veränderung. Damit der Schnitt nicht zu groß ist, wäre es sinnvoll, wenn die neue Wohnung nicht zu weit vom bisherigen Lebensumfeld (etwa Familie oder Freunde) wäre. Darüber hinaus muss sie so liegen, dass die Entfernung zum Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz oder zur Schule (falls du noch Abiturient bist) nicht zu groß ist. Der Verzicht auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann euch viel Geld sparen.
Um beiden Partnern mehr Sicherheit zu geben, ist es sinnvoll, wenn beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen sind. Im Fall einer Trennung müsst ihr beide dem Auszug zustimmen und könnt auf diese Weise eure eigene finanzielle Situation absichern, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden ist.
Erste gemeinsame Wohnung: Finanzielle Aspekte (Kostenverteilung, Konto, Zahlungen)
Damit es hinsichtlich der Finanzierung der ersten gemeinsamen Wohnung keine Unklarheiten gibt, solltest du mit deinem Partner/deiner Partnerin frühzeitig die wichtigsten Dinge klären. Dazu gehört etwa, über welches Konto z. B. laufende Kosten für die Wohnung bezahlt werden sollen. Hier ist natürlich die grundlegende Frage zu klären, wer was und in welcher Höhe bezahlt. Die anfallenden Kosten sollten von beiden Partnern im Idealfall hälftig (zu je 50 Prozent) bezahlt werden. Das gilt vor allem für Miete, Strom, Lebensmittel, Telefon usw..
Je nachdem, von wessen Konto die laufenden Kosten abgebucht werden, ist es sinnvoll, das Kindergeld oder einen festen Betrag vom nicht belasteten Konto als Dauerauftrag umzuleiten. So muss man nicht jeden Monat neu eine Überweisung tätigen. Dieser Betrag sollte alle Fixkosten zu 50 Prozent abdecken. Ihr müsst aber gar nicht ein vorhandenes Girokonto für die gemeinsamen Kosten verwenden. Alternativ habt ihr die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto für diesen Zweck zu eröffnen. Einen guten Vergleich kostenloser Angebote bietet das Portal GemeinschaftskontoVergleich.de. Persönliche und individuelle Ausgaben kann dann jeder für sich bezahlen und die Kosten für die Wohnung laufen über das gemeinsame Konto.
Möglichkeiten der Kostenteilung
Wenn ihr euch entschließt, in die erste gemeinsame Wohnung zu ziehen, sollte vorher klar sein, wie die anfallenden Kosten beglichen werden. Hier gibt es unterschiedliche Varianten, die vor allem von der Höhe eures jeweiligen Einkommens bzw. eurer Einkünfte abhängen.
Hälftige Aufteilung – jeder zahlt 50 Prozent
Die sauberste und gerechteste Lösung besteht darin, dass alle die Wohnung betreffenden Ausgaben sauber aufgelistet und zu je 50 Prozent aufgeteilt werden. Persönliche Ausgaben, z. B. für den Friseur, einen Barbesuch, die Schachtel Zigaretten oder zu zahlende Mitgliedschaftsbeiträge (ausgenommen sind Abos für Netflix oder ähnliche Dinge, die beiden Bewohnern zugute kommen) sollten von jedem selbst bezahlt werden.
Aufteilung nach Einkommenshöhe
Diese Methode bietet sich an, bzw. ist sinnvoll, wenn ihr ein unterschiedlich hohes Einkommen habt. In diesem Fall wäre die Aufteilung 50:50 ungerecht. Daher sollte der besser Verdienende auch einen höheren Anteil an den Kosten tragen. Das funktioniert natürlich nur, wenn er sein Einverständnis gibt. Diese Regelung kann in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse verändern.
Praxis-Tipp: Zur besseren Kostenkontrolle kann euch ein Haushaltsbuch dienen. Das ist zwar vor allem zu Beginn lästig, kann aber auf Dauer hilfreich sein. Ein Haushaltsbuch entlarvt nämlich sogenannte „Kostenfresser“ und gibt dir schnell ein Gefühl dafür, wofür du wie viel ausgeben kannst, ohne dein/euer Budget zu überschreiten.
Offene Kommunikation – so übersteht die Beziehung die neue Wohnsituation
Der Alltag des Zusammenlebens hält nicht nur schöne Augenblicke für euch bereit. Es wird immer wieder Anlässe geben, die zu Diskussionen oder Streit führen. Ganz banale Dinge wie der Abwasch- oder Putzdienst, Finanzen, Haushaltsführung, Privatsphäre oder andere Lappalien sorgen für Missstimmungen.
Gerade für Leute, die noch nie mit einem Partner zusammengelebt haben, sind solche Streitigkeiten nicht angenehm. Um sie zu vermeiden, raten Beziehungsexperten dazu, dem gemeinsamen Alltag klare Strukturen zu geben. Sie verhindern von Anfang an, dass etwas aus dem Ruder läuft und es zu Spannungen kommt. Sicher ist es auch notwendig, sich den Lebensgewohnheiten und dem Verhalten des Partners in bestimmtem Maße anzupassen. Bemerkst du Fehlverhalten, Nachlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit, dann sprich Probleme unbedingt offen an. Sie in dich hineinzufressen, wirkt sich auf Dauer negativ auf das Zusammenleben in der ersten gemeinsamen Wohnung und eure Partnerschaft aus. Versucht Kompromisse zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Durch Kommunikation und das Finden von Lösungen ist die Chance groß, dass sich Probleme seltener wiederholen.
Erste gemeinsame Wohnung: Die Privatsphäre
Wichtige Grundprinzipien in der ersten gemeinsamen Wohnung sind ausreichend Freiraum und Privatsphäre. Bist du es nicht gewohnt, mit jemandem zusammenzuleben, dann kann dir seine Gegenwart schnell auf die Nerven gehen und in dir das Bedürfnis nach mehr Privatsphäre aufkommen. Wenn möglich, sollte jeder einen Rückzugsort haben, z. B. ein zusätzliches Zimmer, das dann als Büro, Spielzimmer oder Rückzugsrefugium dienen kann. So kann sich jeder bei Streitigkeiten oder dem Wunsch nach Ruhe und Entspannung in sein eigenes Reich zurückziehen. Ist es nicht möglich, eine so große Wohnung zu mieten, bleiben euch immer noch Wohn- und Schlafzimmer.